Hallo,
ich hätte da einmal eine fischereirechtliche Frage.
Ein Fischereirechtinhaber (kreisfreie Stadt) legt einen Nachvertrag zu einem Fischereipachtvertrag vor, in dem der Pächter (Angelverein) von der Hege ausgeschlossen wird und sich der Verpächter die Hegepflicht (Hegeberechtigung) selbst zuspricht.
Außerdem enthält der Nachvertrag folgende Klausel:
Ist das zulässig?(10) Das Trophäenfischen, auch als „Catch and Release“ bekannte Fangen und Wiedereinsetzen von massigen Fischen, ist verboten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Fischereirecht (§ 3 LFIschG) das Fangen und Aneignen der Fische erlaubt.
Das Zurücksetzen ist nur bei untermassigen oder geschonten Fischarten erlaubt (LFIschVO §1-4).