Hallo,

seit wann legt denn eine Kreisbehörde fest, ob sie das StGB auf ihrem Territorium umsetzt oder nicht?

Was letztlich als Strafe dabei herauskommt ist erst mal nebensächlich. Wenn ich als Fischereiberechtigter Anzeige erstatte, weil ein Angler in meinem Gewässer mit drei statt der von mir erlaubten zwei Ruten gefischt hat, möchte ich das staatliche Stellen meine Rechte schützen. Solche Regelungen haben nur den Zweck, der Behörde Arbeit vom Hals zu schaffen.

Die Definition für Fischwilderei ist das "Fischen unter Missachtung fremden Fischrechtes". Nichts anderes tue ich mit einer zusätzlichen Rute.

Leider ist das aber kein Einzelfall. Seit neuestem betrachtet die für uns zuständige Staatsanwaltschaft alle Fische in stehenden Gewässern als nicht herrenlos. Das hat zur Folge, dass eine Fischwilderei nicht mehr gegeben ist.

Eine Verurteilung ist nur noch wegen Diebstahls möglich. Dazu muss ich aber nachweisen, dass der Angler sich einen Fisch angeeignet hat.
Das ist aber fast unmöglich. Vielfach ist eine Mitnahme des Fanges auch gar nicht geplant. Der Fischwilderer geht dann gänzlich straf-frei aus.

Daher ist bei uns Fischereiaufsicht an Stillgewässsern völlig sinnlos geworden. Die gleichen Leute, die man am Vortag weggeschickt hat, grinsen einen dann wieder an.

So kann man sich die Aktenberge halt auch vom Schreibtisch schaffen.

LL