Zitat Zitat von Steini Beitrag anzeigen
Ich vermute, das es in Niedersachsen so eine schwammig Ausnahme wie "Privatgewässer" gar nicht gibt.
Verstehe ich es richtig, gelten die Regelungen und Bestimmungen in fast allen Gewässern.
Dann wäre nach meinem Verständnis, dort aber auch der Fisch immer frei, also ungefangen kein Eigentum.

(...)

Auf das Beispiel von Georg bezogen.
Fischwilderei.

Dahin zielte meine Frage, in NDS gibt es keine so klare Abgrenzung wie in NRW.
Dennoch wurde das Schwarzangeln an o.g. Beispiel als Diebstahl bearbeitet, mit der Begründung,
es handele sich um ein Privatgewässer (Eigentum), aufgrund der Einfriedung und der Zuwegung nicht für jeden erreichbar.