Dahin zielte meine Frage, in NDS gibt es keine so klare Abgrenzung wie in NRW.
Dennoch wurde das Schwarzangeln an o.g. Beispiel als Diebstahl bearbeitet, mit der Begründung,
es handele sich um ein Privatgewässer (Eigentum), aufgrund der Einfriedung und der Zuwegung nicht für jeden erreichbar.
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