Es geht Dier also vorrangig darum den Schaden ersetzt zu bekommen?
Dann sollte es Dier vorrangig darum gehen erst einmal einen Tatbestand zu sichern und denn Schaden gering zu halten.
Denn Schadensersatz zu bekommen ist gar nicht so einfach.
Fische sind frei, also gehören sie euch nicht einmal.
Dann werden sie auch gar nicht unbedingt gleich sterben, sondern eher schleichend leiden und vielleicht ungenießbar sein.
Es sind eher die Lebensgemeinschaften die geschädigt werden, unterliegt das Gewässer Eurer Obhut, sollte man eine mögliche Straftat besser melden.

Die meisten Verursacher werden sich auf einen Vergleich einlassen, wenn ein Tatbestand bewiesen vorliegt.
Mag sein das sie mit einer Verurteilung besser wegkommen, aber es ist oft die negative P.R und die ganzen Kosten von Gutachtern und Gerichten die man so umgeht.
Von den Gutachter und Gerichtskosten, kann man eine Menge Fisch kaufen.

Im Fall der Fälle, hat man aber auch nicht die Zeit das mit dem Vorstand noch zu besprechen.
Die Entscheidung ob man die Polizei oder Feuerwehr hinzuzieht wird man denn sehr schnell treffen müssen.
Das ist das was von uns von der Öffentlichkeit erwartet und wohl auch verlangt wird.
Denn schwarzen Peter, dann zu entscheiden was zu tun ist, ist man dann zunächst los.
Es ist halt eine begangene Straftat.