Hallo,
ohne die LFischVO von Niedersachsen zu kennen, welche Sinn soll ein Mindestabstand zu einer Turbine machen. Wenn es einen Mindestabstannd gibt, bezieht der sich in aller Regel auf einen Fischweg.
LL
Hallo,
ohne die LFischVO von Niedersachsen zu kennen, welche Sinn soll ein Mindestabstand zu einer Turbine machen. Wenn es einen Mindestabstannd gibt, bezieht der sich in aller Regel auf einen Fischweg.
LL
Die hatte ich auch schon studiert --- Nix gefunden - also gibt es keinen gesetzl. Mindestabstand bei Nichtbeschilderung.
Es gibt z.B. hier ein größeres Stauwerk, wo 50m Mindestabstand durch Kennzeichnung(Fischereigrenze) ausgeschildert ist . Die Begründung habe ich mir vom Schleusenwärter geben lassen.
Die wollen nicht, das sich z.B. Boote(Angler) im Schwall unterhalb der Staustufe befinden. Derweil es eine Automatikablassfunktion gibt, respektive Sediment und Treibgutüberlauf die die direkt darunter befindlichen Angler gefährden könnten.
Geändert von Angeln (13.06.15 um 07:07 Uhr)
Moin!
Das ist nicht richtig, sonst würde ich hier nicht fragen.
Meine Frage bezieht sich auf Personen, die auch andere Gesetze über dem Tellerrand des F-Gesetz kennen.
Außerhalb des F-Gesetz gibt es auch Regelungen/Vorschriften die trotzdem uns Angler betreffen.
Man denke an Benutzung von Booten, selbst auch nur ein Bellyboat/aufblasbares Pupskissen, was gar kein Boot in dem Sinne ist.
Da steht von einer Regelung für Wasserwegsbenutzung auch nichts in einem F-Gesetz, trotzdem ist man als Angler unterwegs und sollte/muss sich an Wasserwegsbenutzungsregeln halten. Oder eine Mindestabstandsregelung für Personen allgemein, könnte für Kraftwerksbetreiber in irgendwelchen Auflagen verankert sein - nur manche haben einfach die Ausschilderung vergessen, wie auch immer.
Geändert von Angeln (13.06.15 um 12:03 Uhr)
Das ist zwar prinzipiell richtig, aber dafür gibt es ja den Erlaubnisschein , den jeder Angler bei sich zu führen hat. Die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes bilden die Basis, den Rahmen. Die Auflagen im Erlaubnisschein dürfen durchaus schärfer sein als das jeweilig betreffende Gesetz. Wenn ein Gewässer für den Bootsverkehr freigegeben ist, heißt das noch lange nicht, dass ich auch vom Boot aus angeln darf. Das muss aber aus dem Erlaubnisschein ersichtlich sein.
Aber umgekehrt gelten die Verkehrsschilder für Boote, auch für die Bootsangler.
Oft stehen dort eben Verbotsschilder für Boote.
Auch die muss man einbeziehen.
Aber vermutlich sind dort oft Dinge der Vernunft überlassen, ....wäre auch schade alles immer mit Verboten regeln zu müssen.
Gruß Steini
Na klar, da ist das Boot eben Verkehrsmittel/Fahrzeug.
Wenn ich vom Dach meines Autos fische, darf ich ja auch nicht im Halteverbot parken.