Für einen sicheren Artnachweis sollte prinzipiell ein Exemplar der aufgefundenen Art dokumentiert werden.
Das geht 'im Feld' nicht immer, soviel dürfte jedem klar sein.
Sind arttrennende Merkmale nur unter Bino oder gar Mikroskop zu erkennen, bleibt eben nur das Labor.
Die Meinung zuständiger Behörden interessiert mich zwar ebenfalls, ich gehe aber davon aus, Mattes, dass Du Deine Artbestimmung mit der erforderlichen Sorgfalt zum nachträglichen Erhalt des Individuums durchgeführt hast.
Insofern sehe ich da keinen Grund für Selbstzerknirschung. Die Art ist nachgewiesen, das ist ein Fortschritt.
Bei E-Befischungen kann ein artgeschütztes Individuum auch durchaus wie unbeabsichtigt den Löffel abgeben ... und dann?