Habe heute das kurze Gespräch mit der unteren Landschaftsbehörde geführt.
Die Fragestellung war jene, in wie weit ich gegen Vorschriften verstoße, wenn ich zur Bestimmung (auch bewusst) geschützte Arten entnehme.
Antwort: Da dies in der Ausübung der Hege geschieht und das Tier / die Tiere wieder unbeschadet in ihr Habitat entlassen wurden, kann man dort nichts anstößiges feststellen.
Also: Vernünftiger Grund und verantwortungsvoller Umgang lassen eine Ausnahme bei der Entnahme geschützter Arten zu.
So und nun noch mal zur Silberspinne:
In der Beschreibung von Wikipedia, rangiert der Schutz auf Stufe 3, als stark gefährdet. Leider berücksichtigt WP nicht die unterschiedlichen Bundesländer.
Auf der Roten Liste von 1999 wird sie für NRW mit Stufe 2 bewertet. Also gefährdet.
Das LANUV hat aber in 2010 eine neue Liste für Spinnen erstellt., in der sie "nur noch" mit V gekennzeichnet ist. V für Vorwarnliste.
Ob diese leichte Entwarnung nun aufgrund des bestrebten Angleichung der Listen aller Länder durch den BfN zu erklären ist oder ob sich der Bestand erholt hat, kann ich leider nicht deuten.