Gruß vom Mattes
Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.
Habe heute das kurze Gespräch mit der unteren Landschaftsbehörde geführt.
Die Fragestellung war jene, in wie weit ich gegen Vorschriften verstoße, wenn ich zur Bestimmung (auch bewusst) geschützte Arten entnehme.
Antwort: Da dies in der Ausübung der Hege geschieht und das Tier / die Tiere wieder unbeschadet in ihr Habitat entlassen wurden, kann man dort nichts anstößiges feststellen.
Also: Vernünftiger Grund und verantwortungsvoller Umgang lassen eine Ausnahme bei der Entnahme geschützter Arten zu.
So und nun noch mal zur Silberspinne:
In der Beschreibung von Wikipedia, rangiert der Schutz auf Stufe 3, als stark gefährdet. Leider berücksichtigt WP nicht die unterschiedlichen Bundesländer.
Auf der Roten Liste von 1999 wird sie für NRW mit Stufe 2 bewertet. Also gefährdet.
Das LANUV hat aber in 2010 eine neue Liste für Spinnen erstellt., in der sie "nur noch" mit V gekennzeichnet ist. V für Vorwarnliste.
Ob diese leichte Entwarnung nun aufgrund des bestrebten Angleichung der Listen aller Länder durch den BfN zu erklären ist oder ob sich der Bestand erholt hat, kann ich leider nicht deuten.
Gruß vom Mattes
Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.
Sehr gut zu wissen!
Danke Mattes für die Recherche
Eine Idee ist nur dann gut wenn sie sich auch an frischer Luft als haltbar erweist.
Erhalt des Individuums, nicht der Art, Mattes
Aber nochmal zum Thema:
Woher weiß ein Biologe bei Entdeckung einer neuen Art eigentlich, dass er den 3 verbliebenen Exemplaren nicht das letzte Männlein oder Weiblein raubt?
Mindestens ein Belegexemplar wird ja gefordert.
(Rein) Theoretisch könnte ein wissenschaftlicher Artnachweis somit zum Paradoxon führen ... nämlich zur gleichzeitigen Artauslöschung.
~~~
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
(Aphorismus von G.C. Lichtenberg)
Gruß Thomas
Die Gefahr für ein Fehlverhalten abgestraft zu werden ist in diesem Fall verschwindend gering. Soviel ist ja mal klar. Da muss dir schon ein Artenkundiger über die Schulter schauen und den Finger heben, zudem muss er dann auch noch Denunziant sein.
Obwohl, ... wir stellen hier die Arten öffentlich zur Schau. Da kann es tatsächlich passieren, dass mal einer meint er sei zum Handeln berufen. Ein paar Insider des Boards wissen wovon ich rede.
Grundsätzlich ging es mir darum, rechtlich auf zwei Beinen zu bleiben. Lieber im Vorfeld klären was Sache ist, als später die lange Nase gezeigt zu bekommen.
Gruß vom Mattes
Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.
Mal ein Beispiel meinerseits.
Das grüne Gabelzahnmoos Dicranum viride ist in Thüringen im FFH-Anhang 2 gelistet.
Im Herbst gehts in die Pilze. Wieviel Pilzsammler haben das Moos schon unbeabsichtigt zertreten. Und blieben ahnungslos.
Wenn eine neue Libellenart in einem Gebiet gesichtet wird, ist es nicht untersagt, das Individium zu konservieren. Beste Forscherabsicht Voraussetzung.
Im Nachhinein stellt sich die Libelle als besonders schützenswert heraus.
Dann hat man halt den wissensch. Nachweis und meldet den Fundort und die Art.
Das würde ich mit der Wasserspinne auch so machen. Und ans Ufer zurücksetzen.
Wenn es nicht solche Zufallsfänge geben würde wie von Mattes, bleiben große Flächen in Deutschland bei Fauna und Flora weiße Felder.
Gruß
Albert