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Thema: Fischereiaufseher und sein Befahrrecht

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  1. #12
    Themenstarter

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    AW: Fischereiaufseher und sein Befahrrecht

    Ich habe heute auch Post vom Landesangelverband Sachsen Anhalt bekommen:

    Sehr geehrter Angelfreund ...,

    Ihre Anfrage kann eindeutig dahin gehend beantwortet werden, dass die besonderen Fischereischutzrechte für die durch die Fischereibehörde bestätigten Fischereiaufseher nur für Kontrollzwecke angewendet werden dürfen. Diese Sonderrechte (speziell Befahren und Betreten) dürfen nicht zum Zweck der Fischereiausübung missbraucht werden.

    Mit freundlichen Grüßen....


    An alle,
    die mir hier im Forum weitergeholfen haben Bedanke ich mich recht Herzlich!
    Geändert von Bernd (12.01.17 um 18:20 Uhr)

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