Guten Abend und herzlich Willkommen an Bord.
Ich gehe davon aus, dass Eure
FA
´s eine schriftliche Genehmigung zum Befahren in Ausübung der Fischereiaufsicht haben.
Das Angeln selbst hat jedoch nichts mit der Fischereiaufsicht zu tun, oder kontrollieren sie auch während des Angelns?
Vermutlich wird die Formulierung in der Genehmigung derart schwammig sein, dass es von ihnen so ausgelegt wird, wie Du oben beschrieben hast.
Ich nenne auch so eine Genehmigung zum Befahren eines NSG mein Eigen, nach der Formulierung könnte ich sie jederzeit nutzen, verwende sie aber nur zur Ausübung des Amtes, gehe ich Fischen, Pilze suchen o.ä. bleibt der Wagen auf dem Parkplatz stehen, alles andere wäre in meinen Augen Missbrauch.