Hallo,

für NRW und die meisten anderen BL ist die Sache klar.

NRW verbietet im § 39 LFischG NRW bestimmte Fangmittel. Dazu gehören u.a., Licht, Strom, Gift und verletzende Geräte ausser Haken.
Alles andere ist damit erlaubt. Diese umfassende Erlaubnis kann ein Verein an seine Mitglieder uneingeschränkt weitergeben. In aller Regel wird aber nur ein Teil der erlaubten Mittel für den Angler frei gegeben. Der Verein möchte ja nicht, dass die Mitglieder nur noch mit Reuse und Stellnetz fischen. Für den Angler ist das Maß aller Dinge das auf dem Erlaubnisschein aufgeführte Gerät.
Nicht nur für den Angler, auch für die Fischereiaufsicht, ist der Erlaubnisschein das Maß aller Dinge.

LL