Ich darf mich mal einmischen,
auch wenn ich kein FA und was Paragraphentrickserei angeht wenig bewandert bin, kann ich zumindest die Situation vor Ort etwas erhellen.

Die Gewässerunterhaltspflicht liegt am Inn üblicherweise beim Verbund Innkraftwerke. Dieser ist in der Regel auch am Inndamm Grundeigentümer. Die Schilder im Dammbereich stammen zu 99,9% auch vom Verbund.

Mündlich haben wir hier vereinbart, dass wir hier zu Unterhalt und Kontrollzwecken überall fahren dürfen. Aber eben nur zum "Arbeiten" nicht zum Angeln o.Ä.
Was allerdings tatsächlich dabei rauskommt wenn mich zum Beispiel mal ein verärgerter Radfahrer bei der Polizei anzeigt? Das wird sich erst rausstellen wenn es mal passiert. Ich gehe mal davon aus dass die Polizei die Anzeige aufnimmt und dann einen Anhörungsbogen verschickt. Mit einer Bestätigung vom Verbund über die Rechtmäßigkeit meines Tuns sollte das dann erledigt sein.