Die nachstehenden Beiträge wurden von Thema Berichte aus dem FA-Alltag abgetrennt.
Hallo LL,
das sehe ich anders (zumindest aus den Bestimmungen 'meines' Bundeslandes heraus).
Sowohl ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot als auch das Auslegen einer dritten (nach Angelkarte nicht gestatteten) Rute wären lediglich Ordnungswidrigkeiten.
Das kann neben der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit allenfalls noch dazu führen, dass ich die Angelkarte ersatzlos einziehe.
Nicht aber zu einer Verfolgung nach § 293 StGB.
Kann mir kaum vorstellen, dass das in NRW anders handgehabt wird.