Guten Morgen,
nach langen Recherchen kommen wir unweigerlich zur Bestätigung, dass man besonders geschützte oder zu schützende Tierarten, die für die Wassergüte sogar sehr nützlich sind, ganz gezielt bekämpft und ihre Wiedereinbürgerung verhindert. Offenbar schon seit Jahren.
Wie das abläuft kann man mit Hilfe einiger Fotos darstellen.
Sobald Biber eine Burg oder einen Damm errichtet haben, werden die Bauwerke regelmäßig zerstört, bevor die Tiere längerfristig seßhaft geworden sind.
Nehmen wir als Muster den Mündungsbereich des Laimbachs,der unter massiven Verockerungsproblemen und "diffusen" Einträgen aus Abwasser und der allgegenwärtigen Landwirtschaft leidet.
Hier ein Bild von der fast stehenden Mündungszone. Links läuft die verockerte Brühe aus einer der hier üblichen Pumpstationen zu.
Im Hintergrund der Innstausee, der den Bach zurückstaut.
Der gesamte Bereich war früher ein excellentes Laichgebiet.
An der Hangleite laufen einige, noch saubere Bächlein zu. Es gibt dort sogar Forellenteiche.
"Versteckt" in dieser ausgedehnten Schilfzone wären stehende Altwassertümpel für krautlaichende Fischarten, mit sauberen Laichpflanzen.
Hier ist FFH- und Naturschutzgebiet.
Biber bilden Kanäle, ja ganze Kanalnetze und strukturieren die überdüngten Schilfzonen, verbinden einzelne Gewässerabschnitte mit einander, schaffen Kontaktgräben zu den Hangquellen, beseitigen überschüßige Biomasse, fressen Schilfschößlinge und stören hier eigentlich niemanden.
Trotzdem wird ihnen das Leben zu Hölle gemacht.
Spuren davon zeigen obige Bilder.
Wie das im Prinzip mit "finalem Ende" der Tierpopulation erfolgt zeigen Musterbilder aus dem Altwasserabschnitt bei Buch.
Rein "zufällig" steht dort eine Biberfalle, obwohl hier nichts Wertvolles ist, was die Biber schädigen könnten:
und ebenso "zufällig" steht dort ein Jägerstand, mit Fenster zum Biberrevier:
Es wird nun interessant, wie die zuständigen Behörden auf die Situation im Drain des Pumpwerks "Attelau" reagieren.
Falle Nr. x von 6 der Naturschutzbehörde des LRA Rosenheim?
Zerstören des Biberdammes unter Inkaufnahme der üblichen Verockerung?
Abschussgenehmigung im NSG und FFH-Gebiet in dem Biber zum vorgeschriebenen Erhaltungsziel gehören?
Illegales Abknallen oder Vergiften der Tiere.
Man munkelt davon!
Nun warten wir ab, was die Regierung entscheidet und informieren natürlich die übergeordneten Stellen über den genauen Vorgang.
VG Helmuth