Zitat Zitat von Angeln Beitrag anzeigen
Nochmal in Kurzform:
1. Eigenmächtiges Abfotografieren des Fischereischeines, trotz Aufforderung kein Löschen der Fotodatei.
2. Die Angelstelle befindet sich zwar in der Vereinszone. Es waren aber keine Gewässergrenzen markiert, respektive keine Verbotsschilder aufgestellt. Versäumnisse des Angelvereines.
3. Der Angler wollte nun die Wasserschutzpolizei zur Klärung zu Rate ziehen (Termin Vorort) und anschließend dem Ordnungsamtsleiter schriftlich den Sachverhalt schildern.
Danke
1. Das Foto machen von Personalausweisen ist mit Zustimmung des Inhabers erlaubt. Diese lag zum Zeitpunkt der Kontrolle ja vor.
2. Der Angelverein ist nicht verpflichtet am Gewässer Schilder aufzustellen, wenn im Erlaubnisschein die Streckenführung erläutert ist. Ob der Angler dieses nun versteht oder aber falsch versteht, liegt im Verantwortungsbereich des Anglers. Unwissenheit Schützt auch hier nicht vor Strafe.
3. Was hat die WaPo damit zu tun?

Ich würde mit dem Kontrolleur und dem Ordnungsamtsleiter einen Vororttermin anstreben. Dort kann man die Situation dann klären.