Ich staune immer wieder wenn ich lese, der Gewässerwart wollte es so, aber der....hat dann.
Hmm
Bei uns ist der Gewässerwart Teil des Geschäftsführenden Vorstandes.
1+2 Vorsitzender, 1.Kassenwart, 1.Schriftwart und der 1.Gewässerwart sind also gleichgestellt.(auch in der Haftung.)
Dann folgt der erweiterte Vorstand.
die 2.
1+2 GW Aufsicht
1+2 Sportwarte
Festwart
u.v.m
dann die Auschüsse Aufsicht und Gewässerwarte
Kassenprüfer, Ehrengericht u.s.w
Ich weiß zwar, dass es oft anders ist, kann es mir aber kaum vorstellen.
Ein Vorsitzender, der den Besatz bestimmt, ist für mich,wie ein GW, der heimlich mit der Bank Verhandlungen führt, einfach nicht vorstellbar.
Wie ist das bei Euch ?