Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2
Ergebnis 11 bis 20 von 24

Thema: schmaler Grat GW-Dasein - eine frustrierende Erkenntnis

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: schmaler Grat GW-Dasein - eine frustrierende Erkenntnis

    Zitat Zitat von neuling Beitrag anzeigen
    Das ist es ja. Einmal verbietet das Landerfischereigesetz den Besatz von RB in Fließgewässern und zweitens den Besatz von fangfähigen Fischen zum sofortigen Wiederfang (Leitlinie Fischbesatz).
    Damit kann man nicht so tun, als ob es kein Gesetz geben würde. (...)
    Was ist da?

    Von welchem Landesfischereigesetz sprichst Du?

    Für mich gilt das Nds.FischG, dort kein Wort von Verbot, laut Anlage des § 12, Abs.3, BiFischO ND gehört die Regenbogenforelle zu den Fischarten, für die keine Genehmigung des Fischereikundlichen Dienstes erforderlich ist.
    Hällt man nun eine Karenzzeit ein, wäre es auch kein Besatz zum sofortigen Wiederfang, egal welches Bundesland betreffend,
    wenn ich den Besatz nun als Initialbesatz mit Laichfischen verkaufe, könnte ich auch 50+-Fische hineinkippen.

    Mein Beispiel ist nicht extrem, sondern leider sehr häufig in Deutschland, nennen sich dann "Top-Gewässer".

    Wenn nun ein GW auf die einzelnen Wünsche der Mitglieder eingehen würde, hätte man sicher eine prima Bouillabaisse nach provenzalischen Vorbild, aber ganz sicher kein funktionierendes Gewässer.

    Du vergisst einen entscheidenen Punkt bei Deinen Gedankengängen!
    Ein Gewässerwart ist nicht für den Verein und auch nicht für die Mitglieder da,
    sondern vertritt den Verein als Bindeglied zu Behörden.
    Er trägt die Verantwortung für die Gewässer, nicht für die Mitgliederwünsche.

  2. #2

    Registriert seit
    25.08.2017
    Beiträge
    26

    AW: schmaler Grat GW-Dasein - eine frustrierende Erkenntnis

    Ok, ich bin aus NRW. Hier gelten andere Fischereigesetze.

    Wenn der GW nicht seine Wähler vertritt und diese missachtet, dann wird dieser zurecht bei der nächsten Wahl abgelöst. Der GW eines Vereins hat die Vereinsinteressen zu berücksichtigen.

    Außerdem soll der GW nicht alle Einzelmeinungen erfüllen, sondern ein auf der Versammlung abgestimmtes Konzept. Damit kann er bei allen Diskussionen auf die Versammlungsergebnisse abstimmen.

    Der Begriff funktionierenes Gewässer ist je nach Standpunkt weit auslegbar. Ein Großfischbesatzgewässer, am Besten noch mit vorgeschriebenem C&R, ist sicher kein funktionierendes Gewässer.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •