Guten Morgen,

Zitat Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Am einfachsten wäre es sicher es mal auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lasse.
na du fährst aber große Geschütze auf.

Wenn ein Bootsverbot in der GO verankert ist, kann der Fischereirechteinhaber hier ermahnen und sanktionieren.

Wäre das Verbot in den Landesverordnungen aufgeführt, würde es allenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen. So etwas landet nicht vor einem Richter.

Wenn kreuz und quer die Montagen über das gesamte Gewässer verteilt werden ist ärger vorprogramiert.
Wenn? Ist dem so oder nicht? Falls ja, liegt ein Verstoß vor, der geahndet werden kann.

Desweiteren besteht ja auch ein generelles Anfütteungsrverbot, dies wird mit dem ausbringen ja auch umgangen, weil dabei gleich reichlich Futter mit versenkt wird.
Wo steht dies? In der GO ?

In wessen Auftrag handelst du als Aufseher? Wurdest du von einem Verein dazu ernannt oder dienst du der UFB?

Gehe die Dinge sachlich an. Suche den Passus in GO oder LFischVO, gleiche ab. Kannst du Verstöße belegen oder sind sie vom Hörensagen.