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Thema: Wer kann mir Helfen?

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  1. #1

    Registriert seit
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    NRW
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    36

    AW: Wer kann mir Helfen?

    Hi, herzlich willkommen, auch von mir!

    Hm, wie Mattes schon schrieb, lässt sich dem Text zunächst kein Verbot, die Montage mit dem Boot auszulegen, entnehmen.

    Beschreibe die Probleme, die Ihr habt doch mal etwas genauer.

  2. #2
    Themenstarter

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    Beiträge
    30

    AW: Wer kann mir Helfen?

    Nein es ist kein Bootsverbot vorhanden, deshalb habe ich ja geschrieben es wäre besser wenn eins da wäre!

    Ich handle im Auftrag der UFB. Natürlich bin ich von meinem Verein berufen worden.

    Hallo Geronimo,
    das Problem ist folgendes: es sind hier ja nicht sehr große Gewässer und diese sind meist verkrautet. Da gibt es nun immer mehr Angler die ihre Montage mit dem Boot aus bringen und dabei große Gebiete für sich beanspruchen. Neben bei werden dann auch gleich noch Bojen oder andere Gegenstände zur Kennzeichnung aus gebracht (dies ist ja eindeutig untersagt und wird auch geahndet).
    In einer Kiesgrube ist es extrem dort fahren sie über das ganze Gewässer und legen die Montage zwei Meter vom gegenüberliegenden Ufer ab. Oder es werden Futterstellen angelegt und in der Gewässermitte geangelt.
    Mir persönlich ist es vollkommen egal wo sie angeln nur gibt es eben oft Probleme wenn dann mal einer kommt und sich einfach hinsetzt und angeln möchte. Das ging schon bis zu Handgreiflichkeiten.

    Nun ist es so, das der Leiter UFB erwartet das alle Angler die ihre Montage mit dem Boot raus bringen angezeigt werden.
    Mir fehlt dazu eben die Argumentation am Wasser!!! Darum wollte ich eure Meinung dazu haben, oder eure Erfahrungen wenn jemand so handeln sollte.
    Das mit dem Futterverbot ist in dem Gewässerverzeichnis vermerkt und gilt nur für dieses eine Gewässer, nur es hält sich keiner dran.

    Andreas

  3. #3

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    20

    AW: Wer kann mir Helfen?

    Hi auch aus Brandenburg ;)

    Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber es kann nicht schaden, weiter darüber zu diskutieren.

    Das mit den Booten kenne ich auch. Das mit den Bojen etc. wurde schon erwähnt. Bleibt also die Sache mit der Wasserfläche, die der Angler beanspruchen darf - da ist die Argumentation ganz einfach:

    Wenn ich so jemanden antreffe, weise ich darauf hin, dass er eben nur so viel Wasserfläche in Anspruch nehmen kann, wie er mit seiner Montage werfen kann. Dann kommt meist die Antwort, dass die Leute sehr wohl in der Lage wären, die Angeln entsprechend weit auszuwerfen. Daraufhin entgegne ich dann immer mit einem Lächeln: "Ja? Dann zeigen Sie mal (oder Du, je nach dem)". Ich lasse mir das dann auch zeigen, dass sie das können Meist kommt dann so ein Hinweis, dass die Beköderung bei so weiten Würfen abfallen kann oder es verheddert sich beim Wurf oder was auch immer. Und dann kann man ganz leicht entgegnen, dass derjenige eben doch nicht in der Lage ist, mit seiner gewählten Montage so weit zu werfen, um damit zu angeln

    Darüberhinaus lassen viele Angler ihre Angeln auch an Land, um die Montagen auszubringen - in solchen Fällen kannst Du ganz leicht sagen, dass er entgegen seiner Verpflichtung seine Angeln nicht ständig und unmittelbar beaufsichtigt hat (§ 7 Abs. 3 BbgFischO) und das kann man sofort ahnden (§ 28 Abs. 2 Nr. 8 BbgFischO).

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