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Thema: Aalschonzeitänderung in NRW ?

  1. #1

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    Aalschonzeitänderung in NRW ?

    Hallo zusammen,

    ich war schön öfter als interessierter Gast hier, habe mich heute aber mal angemeldet weil ich selber eine Frage stellen muss.
    Übrigens bin ich Gewässerwart an einem nahen Stausee und beangle diesen auch mit Freude, wie hinzuzufügen ist.

    Neulich sprach mich ein Angler darauf an, ob ich schon von der geplanten (ganzjährigen) Aalschonzeit hier in NRW gehört hätte. Hintergrund seien wohl die bekanntermassen erschreckend zurückgegangen Aalbestände in einigen deutschen Flüssen.
    Ich verneinte dies, wusste aber das es seit letztem Jahr sowas für den Hauptstrom im Rhein gibt.

    Meine Suche hier im Netz verlief bislang ebenfalls negativ. Für mich gilt weiterhin die Verordnung des Landesfischereigesetzes in der Fassung vom 9.März 2010, oder?! Da wir nämlich bald unsere Herbstversammlung haben, rechne ich mit entsprechenden Fragen einiger unserer angelnden Mitglieder.

    Wisst ihr mehr, oder etwas anderes?

    p.s.: Entschuldigung! Habe grade gesehen das es eine eigene Ecke für Gesetzte gibt. Wie peinlich. Vielleicht kann ein Admin meinen Beitrag verschieben, habe versucht ihn zu löschen und im richtigen Themenbereich neu zu erstellen, hat aber nicht geklappt.

    Freundliche Grüsse.
    Thomas
    Geändert von reloader1967 (03.11.11 um 21:18 Uhr)

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Aalschonzeitänderung in NRW ?

    Hi Thomas,

    erst mal ein dickes: Willkommen im GW-Forum.

    Auch für mich und alle anderen gilt - ganz klar - das LFischG von 2010 in seiner aktuellen Fassung und die daraus in der LFischVO jüngst angepassten, resultierenden Schonzeiten.

    Aal: 01.10 - 01.03 - im Rheinhauptstrom

    Weiterhin (außer dem Schonmaß) gibt es keine neueren Änderungen.

    Wäre dem so, würde es im Netz nur so wuseln. Die Verbände hätte die Infos herumgereicht und die Vereine müssten ihre GOs ändern.

    Da ich vor einer Woche noch einen intensiven telefonischen Austausch mit Frau (Dipl. Bio.) Schindehütte (Referentin Fischerei / Aalbewirtschaftung) vom Ministerium bezüglich des Aals hatte, wäre ich spätestens dort auf Änderungen hingewiesen worden.

    Also, alles beim "alten".

    Die Verbände sperren sich bewusst gegen ein totales Entnahmeverbot, da sie dann befürchten, dass die Angler nicht mehr bereit sind, auch weiterhin Gelder in die Wiederansiedlung zu investieren.

    Dennoch, das Entnahmeverbot wird kommen, da der Aal vermutlich nicht mehr zu retten ist. Alles eine Frage der Zeit.

    Vorbildlich ist deine Nachfrage. Danke

    P.S: sympathischer Nick! Die 67er haben es einfach in sich!
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3
    Themenstarter

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    AW: Aalschonzeitänderung in NRW ?

    Hallo Mattes!

    Erstmal vielen Dank für deine freundliche Begrüssung!
    Und natürlich für die prompte Antwort. Dachte mir so etwas schon. Der besagte Angler erzählt schonmal eher Geschichten die sich hinterher als,- na ja, "nicht ganz so richtig" (!) heraus stellen.

    Kann mir nun jedenfals sicher sein, auf der Versammlung nix falsches in die Welt zu setzen, bzw. setzen zu lassen.

    Dir (und euch anderen auch) ein schönes Wochenende. Bis dann.

    Freundlicher Gruß
    Thomas

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