Leserbrief

Jeder, der den ehrenamtlichen Dienst der Fischereiaufsicht nachgeht, sollte sich zu allererst im Klaren darüber sein, dass bei der Beobachtung am Wasser nie mit zweierlei Maß gemessen werden darf. So darf er eine ihm fremde Person nicht anders behandeln, als einen Kollegen aus der eigenen Vorstandsreihe. Dieser beschriebene skurrile Fall konnte wohl nur zu Tage treten, da dieser Fischereiaufseher, keine Unterschiede im Beziehungsgeflecht hat gelten lassen.

Ein Fischereiaufseher hat klar definierte Aufgaben. Dazu gehört es unter anderem, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von ihm beobachtet werden, an seinen Dienstherren (die untere Fischereibehörde) zu melden. Hierzu haben wir uns als ehrenamtliche Fischereiaufsicht verpflichtet.

Im Falle der Niers in Geldern wurden im Jahr 2009 tatsächlich 7 Anträge auf Strafverfolgung bezüglich des §293 StGB (Fischwilderei) gestellt. Seither wurden in 2010 und 2011 keine weiteren Schwarzangler im Raum Geldern und Kevelaer aufgegriffen. Einem scheinbar rechtsfreien Raum wurde der Nährboden entzogen. Ob es richtig ist, dass man einen Straftatbestand wie Herr Roelofs als Kleinigkeit erachtet, den es nur mündlich zu rügen gilt oder wie es das Aufgabengebiet der Fischereiaufsicht vorsieht, eine Anzeige an die UFB weiterleitet, sei dabei dem Leser überlassen. Die Fischereirechteinhaber dürfte hier ihre eigene Ansicht hegen.

2011 gab es seitens des im Bericht erwähnten Fischereiaufsehers dann tatsächlich eine Anzeige gegen einen eigenen Vorstandskollegen. Der Hintergrund wurde in dem Artikel leider verschwiegen. Während der ASV-Geldern seit 2010 vierstellige Summen in Untersuchungen für den Aufbau einer nachhaltigen Hege und der Gesundheit der Gewässer investiert, kann es nicht sein, dass ein Gewässerwart dieses Vereins gebietsfremde Fische wieder in einen See entlässt, nachdem er diesem habhaft geworden ist, wissentlich, dass dieser dem Gewässer schadet. Eines der Untersuchungsergebnisse zeigt, dass es im Holländer See nur sehr wenige Fischnährtierchen gibt. Bei dem wieder eingesetzten chinesischen Marmorkarpfen im Holländer See handelt es sich um einen harten Nahrungskonkurrenten für die wenigen vorhandenen Fischnährtierchen. Heimische Fische die darauf angewiesen sind, leiden latenten Hungerstress, u.a. aufgrund dieser faunenverfälschenden Fehlbesetzung.

Neben dem Verstoß gegen die Landesfischereiverordnung (§14.1) war dies auch noch ein Versäumnis den heimischen Fischen einen guten Dienst erweisen zu haben. Ob ein solches Vergehen dann geahndet wird, obliegt der Unteren Fischereibehörde (UFB), nicht aber dem Fischereiaufseher. Dessen Job ist es, solche Geschehnisse am Gewässer der jeweiligen UFB zu melden. Wegsehen ist bei einem Fall, der es bis in die Tagespresse schafft (Fang- und Rücksetzmeldung mit Bild in der RP) wohl nur schwer möglich.

Jener FA ohne Verständnis hat in den letzten 3 Jahren viele Gespräche mit Eltern geführt, um Jugendliche und Kinder vor einer Anzeige zu schützen. Ebenso mit Eltern von Jugendlichen, die bereits einschlägig vorbestraft waren, um eine härtere Bestrafung durch die Staatanwaltschaft zu verhindern. Zudem wurden etliche Aufklärungsgespräche am Wasser geführt, da es sich oft wirklich um Kleinigkeiten, wie z.B. zu Hause vergessene Papiere oder der versehentlichen Beangelung des falschen Abschnittes handelt. Bei einer Sache jedoch hat dieser FA Konsequenz an den Tag gelegt. Immer dann, wenn Fischwilderei oder Tierquälerei im Spiel war. Die Entscheidung, ob ein Vergehen zu bestrafen ist oder nicht, wird er weiterhin der UFB und der Staatanwaltschaft überlassen.

Was wäre für ein Aufschrei durch die Medien gefahren, wäre heraus gekommen, dass er als Fischereiaufseher das Vergehen ihm fremder Menschen ahndet, gleichzeitig aber die eigenen Reihen hingegen schont?

Matthias David – Achterhoek


Geschäftsführer des ASV-Geldern 1950 e.V.
Ehrenamtlicher Fischereiaufseher der UFB Kleve für die Niers im Bereich Geldern und Kevelaer