Hallo Mattes,
RESPEKT
habe den Beitrag erst jetzt gelesen.
Es darf keinen Unterschied geben zwischen " Schwarzanglern " und Vereins-internen schwarzen Schafen.
Gesetze sind für alle gleich.
Wenn nun ein Vereinsmitglied mit Fachwissen, so wie ich den Beitrag deute, eine solche Tat verübt, so muss man ihm Vorsatz unterstellen. Leider bin ich auch kein Rechtsanwalt, glaube aber aus Erfahrung zu wissen, das gewisse Verfahren aus Kostengründen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Ich würde Dir vorschlagen, kenne mich aber in dem rechtlichen Bereich des FAs nicht aus, bei dem Thema Schwarzangler die Polizeibehörde einzuschalten, und bei der Geschichte eigene Mitglieder, bei bewiesenem Verstoß, den Ausschluss aus dem Verein zu beantragen.
Das wäre meine Meinung der Situation, wenn ich alles richtig gedeutet habe!
Kurz und schmerzhaft, für die, die es nicht lassen können.
Weniger schädlich für die die sich rechtens verhalten.
Denn meist wird die öffentliche Meinung uns gegenüber, sei es nun den Anglern oder den FAs gegenüber, nicht gerade positiv beeinflusst. Was Recht ist, muss Recht bleiben.
Die Frage stellt sich nur oft zu welchem Preis?
Nutzen zu Sinn und Erfolg, der Abstellung und Einhaltung des Gesetzes.
Gruß Rudi