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Thema: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte ?

  1. #41

    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hallo Georg,

    Ausschlaggebend ist der Fischereierlaubnisschein. Was hier steht ist "Gesetz".

    Eine Gewässerordnung oder eine Beschilderung sind bei einer Kontrolle irrelevant.

    Ich kann sie aber verbindlich machen, in dem ich sie zum Bestandteil der Fischereierlaubnis mache.

    Das tue ich mit einer Bemerkung wie: "Mindestmaße gem. GO , bzw. gem Beschilderung am Gewässer".

    Bei der GO ist zudem sicher zu stellen, dass diese dem Angler vorliegt.

    Gibt es nur eine Beschilderung, ist diese gesetzlich wirkungslos. Eine Fischwilderei nach §294 ( Fischwilderei bei vorhandener genereller Fischererlaubnis) liegt nur vor bei Verstoß gegen Bestimmungen des Fischereierlaubnisscheines vor.

    Die Verhängung eines Entnahmegebots nur durch Schilder am Wasser ist daher nichtig.

    Die Frage bleibt aber, ob der Verein das genau so sieht.

    LL

  2. #42
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Zitat Zitat von Lotalota Beitrag anzeigen
    Ich kann sie aber verbindlich machen, in dem ich sie zum Bestandteil der Fischereierlaubnis mache.

    Das tue ich mit einer Bemerkung wie: "Mindestmaße gem. GO , bzw. gem Beschilderung am Gewässer".
    Eben LL, ich kenne kaum einen Verein, der sich nicht der GO als Grundlage im Fischereierlaubnisschein bedient, wäre auch doppelte Arbeit, bei mir z.B. steht die komplette GO auf den letzten Seiten des Erlaubnisscheines, somit hat sie jeder Angler erhalten.
    Ist das bei Euch anders?

    Ob der Verein das anders sieht, ist im Grunde auch irrelevant, nur weil er Genehmigungsverfahren, Anpassungen der GO oder des Erlaubnisscheines verpennt, darf dies nicht zum Nachteil des Anglers oder FA ´s werden.
    Zumal es sich bei dem von Andreas geschilderten Beispiel um ein Gewässer des Gewässerpool´s des DAV handelt, hier sind nicht nur die Vereinsmitglieder Angelberechtigt.
    Ich kann von einem Gastangler nicht erwarten, das er über Vereinsinterne Reglungen vollständig informiert ist, vor allem dann nicht, wenn sie nirgendwo nachzulesen sind.
    Wie Du so treffend bemerkt hast, Schilder allein sind null und nichtig.

  3. #43

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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Na das sind ja reichlich Meinungen und Infos.

    Die muss ich als fast Laie erst mal verarbeiten!

    In der GO ist der Grasfisch nicht aufgeführt, er ist ja ein nicht heimischer Fisch daher auch ohne Mindesmaß.

    Georg, unwissenheit schützt vor Strafe nicht!! Stell dir mal vor jeder Angler aus einem anderen Bundesland setzt sich an ein Gewässer und bei der Kontrolle, das habe ich nicht gewust. Ne Ne erst informieren und dann angeln!!!!!

    Das Hauptproblem, nach meiner Meinung, ist doch das hier keiner etwas gegen Grasfischbesatz hat und daher die Augen zugemacht werden!
    Mich stöhrt ja "nur" diese unmögliche Verfahrensweise mit diesen Zetteln an den Bäumen. Natürlich ist es nicht einfach Infos an alle DAV Mitglieder zugeben. Nur heutzutage wo soviel im Netz steht, muss es auch anders geht. Schließlich gibt es ja die Internetseite des Landesanglerverbandes Brandenburg, diese wird nur zuwenig genutzt.
    Außerdem hat jeder Verein regelmäßig Versamlungen durchzuführen und da kann man sowas mitteilen.

  4. #44
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Zitat Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
    Georg, unwissenheit schützt vor Strafe nicht!! ...
    Das habe ich keineswegs behauptet Andreas!
    Wenn in einem Gewässer eine Fischart geschützt oder abweichende Mindestmaße im Rahmen einer erlaubten Gesetzesverschärfung eingehalten werden müssen, muß dies für jeden Angler & Gastangler nachlesbar sein, hierfür gibt es den Fischereierlaubnisschein, oder den Verweis im selben auf die mitgeltende GO, welche dem Angler zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden muß. (Beispiel von mir hab ich ja schon geschildert)
    Das ist keine Unwissenheit sondern fehlende Informationspflicht.

    Zitat Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
    Natürlich ist es nicht einfach Infos an alle DAV Mitglieder zugeben. Nur heutzutage wo soviel im Netz steht, muss es auch anders geht. Schließlich gibt es ja die Internetseite des Landesanglerverbandes Brandenburg, diese wird nur zuwenig genutzt.
    Außerdem hat jeder Verein regelmäßig Versamlungen durchzuführen und da kann man sowas mitteilen.
    Falsch Andreas, gültig ist nur das, was als "Vertragsbedingungen", wie sie LL nennt, in den Papieren steht, das ist Fakt, einzige Ausnahme wäre, wenn der DAV, die LAV´s, KAV´s und Vereine ihre "Vertragsbedingungen" generell im Internet veröffentlichen und in den Papieren auf die Seite verweisen, das ist aber nach meinen Informationen nicht der Fall.
    Ob nun der Verweis auf die GO oder direkt in der Karte ist wurscht.
    Informationen ohne rechtlichen Hintergrund, egal ob in Schilderform an Bäumen oder als Mitteilung auf einer Internetseite ohne Beachtungshinweis sind völlig ohne Belang.

    Also ist Deine Handlungsfolge als FA klar, ist der Fisch nicht "schwarz auf weiß" geschützt und Neozoen sind lt. Fischereierlaubnisschein zu entnehmen, begeht der Angler beim Releasen eine OWI, Punkt.
    Du verfügst doch als FA und Angler des Betritt´s vermutlich selbst über die passenden Papiere für das betreffende Gewässer.
    Was steht denn dort zur Entnahme oder das Rücksetzen von Grasfischen drin?

    Was mich aber primär irritiert hat, ist die Tatsache, das so wie Du es dargestellt hast, ein Besatz eines Neozoen ohne behördliche Genehmigung wider der BbgFischO als auch des BbgFischG erfolgt ist. Der LAVB ist hier nicht Entscheidungsberechtigt, eine Unterschutzstellung kann auf dieser Basis eigentlich kaum erfolgen.
    Aber das ist ein ganz anderes Thema, oder kann es werden.

  5. #45
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen

    Also ist Deine Handlungsfolge als FA klar, ist der Fisch nicht "schwarz auf weiß" geschützt und Neozoen sind lt. Fischereierlaubnisschein zu entnehmen, begeht der Angler beim Releasen eine OWI, Punkt.
    Tja Georg, ob das nun eine OWI wird oder nicht, sind wieder zwei Geschichten, da hier auch noch die Sichtweise und der Ermessensspielraum der jeweiligen UFB entscheidend ist.

    In meinem Fall (Ihr erinnert euch an den "FA ohne Verständnis"?!) hat die UFB entschieden, dass ein Angler, der einen Graser aus einem geschlossenen Vereinsgewässer zurücksetzt, deshalb nicht belangt wird, weil der Verein ihn besetzt hat und nicht der Angler selber. Das Zurücksetzen des gebietsfremden Fisches, dessen er habhaft war, wurde nicht als Besatz als Solcher angesehen. Die OWI wurde nicht ausgesprochen.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  6. #46
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Zitat Zitat von Mattes Beitrag anzeigen
    Tja Georg, ob das nun eine OWI wird oder nicht, sind wieder zwei Geschichten, da hier auch noch die Sichtweise und der Ermessensspielraum der jeweiligen UFB entscheidend ist.
    Im Grunde hast Du recht, was später durch höhere Instanzen entschieden wird, kann von uns nicht beeinflusst werden, das korrekte Verhalten als FA , hierum ging es Andreas bei seiner Frage, bleibt aber völlig unangetastet, alles andere wäre Willkür.
    Wie man auch anhand Deines Beispiels recht gut sehen kann.

  7. #47

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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hallo Georg, was wo geschrieben steht kann ich zur Zeit nicht nachlesen, da ich seit drei Wochen im krankenhaus liege und auch so schnell nicht nach Hause und somit an meine Sachen komme.
    Es wäre also nur möglich auf der Internetseite das Landesverbandes im Gewässerverzeichnis nachzusehen. Nur habe ich schon die Erfahrung gemacht, das da Sachen stehen die nicht koreckt sind.
    Nur fest steht auch das die GO nicht jedes Jahr überarbeitet wird.
    Das einzige Organ welches immer über neuerungen und Änderungen informirt ist der Märkische Angler. Diese Zeitung erhält jedes brandenburgische DAV Mitglied alle drei Monate.

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