Viele Arten, die heute im Wasser zu finden sind, hätten nach Gesetz dort überhaupt nichts zu suchen.
Graser und diverse Störarten zum Beispiel.
Nur, wie verhält es sich, wenn der Angler im Ramen seines Hegeauftrages solche Arten fängt und sich aneignet?
Kann ein Verein ihm dieses untersagen, mit Fangverboten oder Mindestmaßen, auch wenn der Besatz nicht rechtens war?

Klingt einfach, ich denke, das Mitglied ist sogar verpflichtet, dieses zu tun.
Fremdart = vogelfrei, so denke ich heute (vor 10 Jahren hätte ich das anderes gesehen).
Aber ich denke, so einfach wird es in der Realität selten gesehen.
Und etwas Richtiges zu tun, bedeutet ja auch nicht, Schutz durch den Staat zu erhalten.

(Bitte kommt jetzt nicht mit Karpfen, Wels, Rapfen, Regenbogenforelle, Signal-/Kamberkrebs, sonst müsst Ihr den Zander auch dazu nehmen. Alles Arten, die wohl mehr oder weniger heimisch geworden sind.)

Also, wie soll sich das Mitglied verhalten?
Wie der Verein gegenüber dem Mitglied?