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Thema: Angeln mit dritter Rute: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

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  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    Angeln mit dritter Rute: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

    Die nachstehenden Beiträge wurden von Thema Berichte aus dem FA-Alltag abgetrennt.

    Zitat Zitat von Lotalota Beitrag anzeigen
    Ein wesentlicher Verstoß gegen Bestimmungen des Erlaubnisscheines ist aber bereits eine Fischwilderei und damit eine Straftat.

    Dazu zählen der Einsatz von Fangeräten, die nicht auf dem Erlaubnisschein aufgeführt sind oder z.B. ein Nachtangeln bei einem bestehenden Nachtangelverbot.

    Für eine 3. Rute habe ich aber keine Erlaubnis. Jede fischereiliche Handlung die nicht durch den Erlaubnisschein abgedeckt wird, ist somit prinzipiell eine Fischwilderei.

    Dieser Umstand ist den Anglern kaum bekannt.

    LL
    Hallo LL,

    das sehe ich anders (zumindest aus den Bestimmungen 'meines' Bundeslandes heraus).

    Sowohl ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot als auch das Auslegen einer dritten (nach Angelkarte nicht gestatteten) Rute wären lediglich Ordnungswidrigkeiten.

    Das kann neben der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit allenfalls noch dazu führen, dass ich die Angelkarte ersatzlos einziehe.
    Nicht aber zu einer Verfolgung nach § 293 StGB.

    Kann mir kaum vorstellen, dass das in NRW anders handgehabt wird.
    Geändert von Thomas (17.05.11 um 08:12 Uhr)
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

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