Zitat Zitat von Mario Beitrag anzeigen
Zur "sinnvollen Verwertung" des Fanges zählt mithin die Entnahme zum Verzehr. Wie der Verzehr zu erfolgen hat, ist m. E. nirgendwo definiert. Ob nun der Fänger selbst, eine fremde Dritte Person oder ein anderes Wirbeltier den Fisch als Nahrung aufnimmt ist in meinen Augen unerheblich. In der Tiermast ist der Einsatz von Fischmehl und anderen tierischen Futtermitteln heutzutage usus.
Hi Mario,

das sieht man im Fischereirecht durchaus anders - im bayrischen Fischereirecht (meine ich mich zu erinnern) wurde das Verfüttern explizit als nicht sinnvolle Verwertung erwähnt. Kann sein dass man das raus-politisiert hat aber es ist zumindest früher klar verneint worden. Die Weitergabe von Fängen ist ebenfalls sehr kritisch zu sehen. Du bist auf alle Fälle in der Haftung falls etwas passieren sollte und ich kenne einige Vereine die sogar explizit in den Bestimmungen deshalb darauf hinweisen dass die Weitergabe untersagt ist.

LG

Markus