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Thema: Landesfischereiverordnung NRW Meldepflicht für Aalfänge

  1. #1

    Landesfischereiverordnung NRW Meldepflicht für Aalfänge

    Hallo,

    Weshalb war der 31.03. in NRW für ein spezielles Datum?

    Na, das weiß doch jeder. Meldeschluss für die Aalfänge in 2010.

    Da müssen für stehende wie fließende Gewässer die Fänge gemeldet werden.
    Die Verpflichtung ergibt sich aus der Landesfischereiverordnung NRW.

    § 21
    Aufzeichnungspflichten in der Freizeitfischerei
    (1) Die Hegeverpflichteten (Fischereiberechtigte, -pächter und -genossenschaften)
    dokumentieren den Fang von Aalen anhand von Fanglisten der Freizeitfischer.

    (2) Die Aufzeichnungen nach Absatz 1 umfassen auch die Prüfung der Fanglisten
    auf Plausibilität und eine abschließende Schätzung der durch Freizeitfischer
    entnommenen Aalmengen. Sie sind einmal jährlich zum 31. März dem Landesamt zu
    übermitteln.


    Ein Verstoß dagegen gilt als Ordnungswidrigkeit.

    Im Gegensatz zum meldepflichtigen Aalbesatz, gibt es keinen Vordruck und keine Anweisung, was und wie zu melden ist.

    Also, zum Telefon gegriffen und bei den entsprechenden Stellen nachgefragt.

    Frage: Welche Daten benötigen sie? Antwort: Was haben sie denn?

    Nach und nach ergab sich folgendes Bild:

    1.) Es ist nicht klar was zu melden ist. Wie will ich Daten zusammenfassen, wenn Ich eine Meldung über Stückzahlen, eine andere über Gewichte oder Längen oder Längenklassen habe.

    2.) Ein Großteil der eingegangenen Meldungen dürfte nutzlos sein, da das Gewässer nicht zu identifizieren ist. Sieg bei Siegburg oder Tongrube bei XY, reicht für eine Auswertung nicht. Hier ist eine Koordinate oder eine Angabe in Flusskilometer zu fordern.

    3.) Diese Verordnung ist weitgehend unbekannt.Viele gehen auch von einer Meldepflicht nur für Fließgewässer aus.

    4.) Die Fischereiverwaltung hat gar nicht das Personal für eine solche Auswertung. Es war geplant das Personal aufzustocken. Geschehen ist aber nichts.

    Es gibt eine Meldepflicht an die EU. Anhand der eingegangenen Meldungen, kann diese EU Meldung mit Sicherheit nicht generiert werden.

    Bleibt die Frage, welche Zahlen man dann melden will.

    Es ist unbedingt ein Vordruck zu erstellen, aus dem zB. hervorgeht, was zu melden ist und in dem eine genaue Gewässerbezeichnung mit einer Koordinate gefordert wird.

    Nicht jeder schaut regelm. in die Verordnungen. Es muss auch auf anderem Weg über die Meldepflicht informiert werden.

    Ich sehe nicht, wie man aus diesen Daten irgend etwas auswerten will.

    Es wird über einen Vordruck nachgedacht. Für das laufende Jahr zu spät, da in den meisten Fällen die Fanglisten in den Vereinen bereits ausgegeben sind.

    Ich kann aber nur melden, was ich auch erfasst habe.

    In der jetzigen Form ist es nur schade um die Arbeitszeit derjenigen, die die Meldepflicht ernst genommen haben.

    LL

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Landesfischereiverordnung NRW Meldepflicht für Aalfänge

    Nabend!

    Das verwundert mich nun schon ein bisschen, nimmt NRW doch eher eine Vorreiterrolle ein, was Informationssammlung und -verbreitung zu solchen Themen angeht.
    NDS ist ja eher Entwicklungsland, was das angeht, die Fangmeldungen für Angelvereine sowie Berufs- und Nebenerwerbsfischer scheinen mir aber brauchbar zu sein.
    Hab hier mal den Link des LAVES, alle Formulare sind als download auf der linken Seite verfügbar.

  3. #3
    Themenstarter

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    AW: Landesfischereiverordnung NRW Meldepflicht für Aalfänge

    Hallo,

    um nicht missverstanden zu werden.

    Ich mache der Fischereiverwaltung keinen Vorwurf.

    Man kann dieser Verwaltung nicht neue Aufgaben zuordnen ohne die dazu notwendigen personellen und finanziellen Mittel bereit zu stellen.

    Wasserrahmenrichtlinie, Wanderfischprogramme und Aalverordnung sind zusätzliche Aufgaben, die der Verwaltung aufgebürdet wurden.

    Stehen diese Mittel nicht zur Verfügung, kann ich aber eine solche Forderung nicht in die Landesfischereiordnung schreiben.

    LL

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Landesfischereiverordnung NRW Meldepflicht für Aalfänge

    Auf meine Anfrage an die Kreisfischereibehörde, wem und in welcher Form ich denn die Fangstatistiken zukommen lassen darf, konnte man mir keine konkreten Angaben machen. Ob dies denn nicht die übliche Praxis sei, bejaht man mir zwar, jedoch sei ich der erste, der diesen Schritt unternimmt. Welchen formalen Weg ich gehen muss, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

    Bei uns ist die (untere) Jagd- und Fischereibehörde zusammen gelegt. Für die Fischerei wird von einer Person etwa 5 % der zur Verfügung stehenden Zeit gewidmet (O-Ton). Demzufolge ist man vermutlich froh, wenn man hier nicht noch zusätzliche Arbeit aufgebürdet bekommt.

    Ergo werde ich nun das Landesamt befragen müssen, damit die eingegebenen Daten dort wenigstens Verwendung finden können.

    Wie man jedoch flächendeckend sinnvoll den Aalbestand ohne Daten der Befischung aufbauen will, ist mir ein Rätsel. Das Pferd scheint von hinten aufgezäumt zu sein.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  5. #5
    Themenstarter

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    AW: Landesfischereiverordnung NRW Meldepflicht für Aalfänge

    Hallo,

    es gibt eine Mailadresse, an die man die Daten schicken kann.

    aaldaten@lanuv.nrw.de


    LL

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Landesfischereiverordnung NRW Meldepflicht für Aalfänge

    Zitat Zitat von Lotalota Beitrag anzeigen
    Man kann dieser Verwaltung nicht neue Aufgaben zuordnen ohne die dazu notwendigen personellen und finanziellen Mittel bereit zu stellen.

    Stehen diese Mittel nicht zur Verfügung, kann ich aber eine solche Forderung nicht in die Landesfischereiordnung schreiben.
    Gebe ich Dir absolut Recht, Mattes hat den Nagel bereits auf den Kopf getroffen ...

    Zitat Zitat von Mattes Beitrag anzeigen
    Das Pferd scheint von hinten aufgezäumt zu sein.

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