Hallo,

Weshalb war der 31.03. in NRW für ein spezielles Datum?

Na, das weiß doch jeder. Meldeschluss für die Aalfänge in 2010.

Da müssen für stehende wie fließende Gewässer die Fänge gemeldet werden.
Die Verpflichtung ergibt sich aus der Landesfischereiverordnung NRW.

§ 21
Aufzeichnungspflichten in der Freizeitfischerei
(1) Die Hegeverpflichteten (Fischereiberechtigte, -pächter und -genossenschaften)
dokumentieren den Fang von Aalen anhand von Fanglisten der Freizeitfischer.

(2) Die Aufzeichnungen nach Absatz 1 umfassen auch die Prüfung der Fanglisten
auf Plausibilität und eine abschließende Schätzung der durch Freizeitfischer
entnommenen Aalmengen. Sie sind einmal jährlich zum 31. März dem Landesamt zu
übermitteln.


Ein Verstoß dagegen gilt als Ordnungswidrigkeit.

Im Gegensatz zum meldepflichtigen Aalbesatz, gibt es keinen Vordruck und keine Anweisung, was und wie zu melden ist.

Also, zum Telefon gegriffen und bei den entsprechenden Stellen nachgefragt.

Frage: Welche Daten benötigen sie? Antwort: Was haben sie denn?

Nach und nach ergab sich folgendes Bild:

1.) Es ist nicht klar was zu melden ist. Wie will ich Daten zusammenfassen, wenn Ich eine Meldung über Stückzahlen, eine andere über Gewichte oder Längen oder Längenklassen habe.

2.) Ein Großteil der eingegangenen Meldungen dürfte nutzlos sein, da das Gewässer nicht zu identifizieren ist. Sieg bei Siegburg oder Tongrube bei XY, reicht für eine Auswertung nicht. Hier ist eine Koordinate oder eine Angabe in Flusskilometer zu fordern.

3.) Diese Verordnung ist weitgehend unbekannt.Viele gehen auch von einer Meldepflicht nur für Fließgewässer aus.

4.) Die Fischereiverwaltung hat gar nicht das Personal für eine solche Auswertung. Es war geplant das Personal aufzustocken. Geschehen ist aber nichts.

Es gibt eine Meldepflicht an die EU. Anhand der eingegangenen Meldungen, kann diese EU Meldung mit Sicherheit nicht generiert werden.

Bleibt die Frage, welche Zahlen man dann melden will.

Es ist unbedingt ein Vordruck zu erstellen, aus dem zB. hervorgeht, was zu melden ist und in dem eine genaue Gewässerbezeichnung mit einer Koordinate gefordert wird.

Nicht jeder schaut regelm. in die Verordnungen. Es muss auch auf anderem Weg über die Meldepflicht informiert werden.

Ich sehe nicht, wie man aus diesen Daten irgend etwas auswerten will.

Es wird über einen Vordruck nachgedacht. Für das laufende Jahr zu spät, da in den meisten Fällen die Fanglisten in den Vereinen bereits ausgegeben sind.

Ich kann aber nur melden, was ich auch erfasst habe.

In der jetzigen Form ist es nur schade um die Arbeitszeit derjenigen, die die Meldepflicht ernst genommen haben.

LL