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Thema: C&R-Diskussion

  1. #11
    Avatar von wolfsangler
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Darf ich die C & R Frage mal etwas auf eine andere Angelart schieben ?
    OK in fast allen fällen werden ja alle Karpfenangler in einen Topf geworfen.
    Doch wie sieht das in Flüssen aus die nur für Forellenangler befischbar sind.
    Es gibt einige Flüsse in Bayern wo man zwar fischen darf, aber keine oder nur eine Forelle entnehmen darf, jedoch den Rest des Tages weiter mit der Fliege fischen darf. Wo fängt C & R an und wo hört es auf ?

    Eine sehr gute Regelung ist die Aneignung eines Fisches.
    Ein Fisch gilt als angeeignet sobald er sich im Setzkescher oder Karpfensack befindet.
    Von da an darf der Fisch nicht mehr zurückgesetzt werden.
    Was aber ist daran verwerflich wenn jemand einen 90 Karpfen fängt, ihn ordnungsgemäß mit Sachwissen auf der Matte abhakt und zum Abschied ein schnelles Foto macht?

  2. #12
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Danke an euch sehr spannend.

    Es gibt kein Gesetz wo C&R verboten ist.

    Aber..
    Das Tierschutzgesetz fordert einen vernünftigen Grund, wenn Tieren Leid zu gefügt wird.
    Lediglich aus dem Tierschutzgesetz ergibt sich ein Verbot, wenn kein vernünftiger Grund vorliegt!

    Was nun ein vernünftiger Grund ist, ist Auslegungssache.
    Bisher ist dieses nur richtig sicher bei der Nahrungsbeschaffung anzuerkennen.

    Wenn die Hege der Gewässer auch ein Grund ist, dann nicht nur bei Überbestand sondern auch bei Tieren die einen Unterbestand bilden. (Größe oder Art)
    Wenn die Fischereigesetze Mindestmaße erlassen, können die Maße von den Inhabern der Fischerei erhöht, nicht aber unterschritten werden. Da nur die Inhaber, die Gegebenheiten vor Ort kennen.
    Der einzelne Angler wiederum, muß nach seinen Möglichkeiten Hege betreiben und entscheiden was vertretbar ist aus dem Gewässer zu entnehmen.
    ( Da werden sich die meisten nach dem Maß richten, weil...)

    Der Spaß am Fang wird bei uns nicht als vernünftiger Grund angesehen, daraus ergiebt sich ein Verbot, (wie beim Urteil) welches aber nur schwer nach zu weisen ist.
    Wenn aber, vor dem zurücksetzen, ein Foto gemacht wird ist dieses schon fast ein Beweis. Auf jeden Fall wurde der Fisch dann unnötiger Leiden ausgesetzt.
    (Hängt aber auch wieder von der Verwendung des Bildes ab)

    Einige versuchen aber, auch das Tierschutzgesetz zu umgehen, in dem sie dem Tier die Leidensfähigkeit absprechen.

    Mich ärgert aber die Art wie über dieses Thema gestritten wird.

    Gut ist nicht wer möglichst viel totschlägt und auch nicht der Angler der hunderte von Fischen zurücksetzt.
    Für das Gewässer erträglich sind die Angler, die nachdenken was sie tun und sich selbst begrenzen.

    Hinter dem Tierschutzgedanken stehe ich, aber der Schutz der Lebensgemeinschaften bedeutet mir mehr!
    Ich bin Angler aus Leidenschaft und wenn ich es so betrachte sicher nicht um Fische zu verzehren.

    Tut mir Leid,
    ist einfach triebhaftes Verhalten, da stehe ich zu.
    (Da ist der Knackpunkt, der Gesetzgeber betrachtet mich als vernunftgesteuert.)
    Einsicht ist aber auch immer der erste Schritt sein Verhalten zu kontrolieren.
    Was mich aber eben sehr ärgert, ist das kaum einer dieses so offen zu gibt und wir nicht für weitere vernünftige Gründe eintreten.
    Niemand stört sich an Motorad oder Motorboot fahren so zum Spaß, ist aber auch verboten, wenn kein vernünftiger Grund vorliegt.
    Was mich aber noch mehr stört, ist das wir wohl das einziege Land sind in dem Tierschutz wichtiger ist als Naturschutz.
    Wo bleiben die Verfahren bei Fehlbesatz?
    Fakt ist Gesetz ist Gesetz, aber wenn ein Gesetz stört oder seine Auslegungen als falsch betrachtet sollte dazu auch stehen um es zu ändern.
    Genau dieses tun aber viele nicht.



    Hatte noch so ein paar Gedanken.

    Ein ausgestopfter Fisch an der Wand als Erinnerung, ist das ein Verstoß? (kein Verzehr)

    Ein Besatz mit großen Fischen die dann verhungern, da sie sich nicht anpassen konnen. (Sicher klar, ein Verstoß)

    Fische zu fangen, zu hältern um sie den in ein Gewässer zu setzen, in dem die Art trotz Laichgelegenheiten unzureichend vorkommt.?


    Kommentar
    Für den Erhalt der Gewässer ist dieser ganze Tierschutzkram aber eher nachteilig, da die Fronten immer mehr verhärten und dem Blick einengen.
    Was soll ich dem Spezialisten sagen, der jeden Tag seine Raubfische fängt?
    Soll ich sagen, toll 100 Zander + 40 Hechte entnommen alles super?
    Kommt jetzt nicht mit Selbstbeschrenkung!
    Der will angeln und viele würden dann die Tiere verkaufen oder verschenken.
    Viel lieber, möchte er aber auch in Zukunft fangen und das ermöglicht dann auch einfachen Anfängern mal einen Fang.
    Mich stören aber genau so die C&R Angler, die Anderen den Fang madig machen.
    (Wer im Glashaus sitzt...und schüß!)
    Vor allem ärgern mich die Extremangler aller Art, die Gewässer rücksichtslos plündern, mit Futter zuschütten oder denken bei Wettfischen noch etwas gutes zu tun.
    Die bringen dann den einfachen Angler die Einschränkungen!

    C&R in vielen Ländern ein Weg, Gewässersysteme zu erhalten ohne den Menschen einzuengen!
    (Im Naturschutzbereich hängen uns die meisten längst ab, im Tierschutz sind wir Spitze)

    Steinbeißer
    Geändert von Steini (verstorben am 06.09.2019) (08.04.11 um 21:40 Uhr)

  3. #13
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Zitat Zitat von wolfsangler Beitrag anzeigen
    Darf ich die C & R Frage mal etwas auf eine andere Angelart schieben ?
    OK in fast allen fällen werden ja alle Karpfenangler in einen Topf geworfen.
    Doch wie sieht das in Flüssen aus die nur für Forellenangler befischbar sind.
    Es gibt einige Flüsse in Bayern wo man zwar fischen darf, aber keine oder nur eine Forelle entnehmen darf, jedoch den Rest des Tages weiter mit der Fliege fischen darf. Wo fängt C & R an und wo hört es auf ?

    Eine sehr gute Regelung ist die Aneignung eines Fisches.
    Ein Fisch gilt als angeeignet sobald er sich im Setzkescher oder Karpfensack befindet.
    Von da an darf der Fisch nicht mehr zurückgesetzt werden.
    Was aber ist daran verwerflich wenn jemand einen 90 Karpfen fängt, ihn ordnungsgemäß mit Sachwissen auf der Matte abhakt und zum Abschied ein schnelles Foto macht?
    Ich denke, bei Anzeige sollte in beiden Fällen ein guter Anwalt gesucht werden.
    Wenn die Saatsanwaltschaft sich auf den Nahrungserwerb einschießt und weitere Gründe ablehnt wird es eng werden.

    Zum Karpfen
    Es ist nicht entscheident wie er versorgt wird.
    Einzig warum er gefangen wurde ist bedeutend und ob er überhaupt gegessen werden sollte.

  4. #14
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Zitat Zitat von wolfsangler Beitrag anzeigen
    Doch wie sieht das in Flüssen aus die nur für Forellenangler befischbar sind.
    Es gibt einige Flüsse in Bayern wo man zwar fischen darf, aber keine oder nur eine Forelle entnehmen darf, jedoch den Rest des Tages weiter mit der Fliege fischen darf. Wo fängt C & R an und wo hört es auf ?
    Das ist 'ne ziemlich gute Frage.

    Bei der möglichen Entnahme mindestens eines Fisches ist eine Verwertungsabsicht immerhin noch gegeben, nicht aber, wenn keiner mitgenommen werden darf.

    Das entspricht dann nicht mal mehr einem Rücksetzgebot, sondern einem Entnahme- u. somit auch Verwertungsverbot.
    Also lupenreine C&R-Flankierung.

    Abgesehen davon, dass ich an einer solchen Strecke niemals angeln würde (wozu auch?), habe ich aber noch nie davon gehört, dass der Aussteller eines solchen Fischereierlaubnisvertrages rechtlich belangt worden wäre.
    Außerdem müssen die Fischereibehörden eines Landes die Bestimmungen auch abnicken (Registraturvermerk).

    Das wäre aber durchaus mal angebracht. Nicht, dass es dann einfach nur am Ausübenden hängenbleibt, das wäre nach meinem Rechtsverständnis ungerecht, da er sich ja letztendlich nach den Gewässerbestimmungen zu richten hat.

    ~~~

    Die restriktive Rechtsprechung ist nur entstanden, weil Karpfen- u. Welsangler ihren Trophäenfang oftmals erst die ganze Nacht gehältert oder angebunden haben, um ihr Erinnerungsphoto nach Tagesanbruch knipsen zu können.

    Gegen ein schnelles Bild vor einem vernunftgemäßen Zurücksetzen habe ich persönlich nichts.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, wozu ich eine Abhakmatte benötigen sollte. Die brauche ich nur, wenn ich gemessene Länge und Gewicht unbedingt am lebenden Individuum auch noch optisch abbilden will/muss.

    Und das riecht wieder stark nach C&R. Oder was spricht gegen Messungen und Bild nach Versorgung des Fisches?
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  5. #15
    Avatar von wolfsangler
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    @ Thom das mit den Salmonidenstrecken stand vor vielen vielen Jahren mal in einer Fisch und Fang oder Blinkerzeitschrift, kann aber sein das sich dies mitlerweile sicher geändert hat.
    Wollte damit aber nur sagen, daß es unter Fliegenfischer auch solche C&R Fischer gibt die nie eine Forelle mitnehmen, sondern nur aus Freude am Drill ihren Hobby nachgehen.
    Zu deiner Frage wegen der Abhakmatte.
    Für normale Angeltage in unseren Verein benutze ich keine Matte, denn dort sind die Dämme fast überall mit Gras bewachsen. Bin ich mir aber sicher, daß der Damm nur aus Erde oder Sand besteht benutze ich eine Matte um den Fisch schonend abhaken zu können. Somit muß ich den Karpfen nicht in den Dreck legen bis ich den Haken entfernt habe. Dies allein ist für mich der Grund eine Abhakmatte zu benutzen.

    Steinbeißer in einigen Dingen bin ich deiner Meinung.
    Was spricht gegen ein Foto wenn es mit Sach und Fachverstand gemacht wird, oder sogar ein Kollege schnell ein Foto macht, solange der Fisch nicht extra dafür minutenlang umhergezerrt wird..
    Ich fotografiere gerne meine Fänge, bin aber kein absoluter C & R Angler.
    Fische landen ebenso im Kochtopf wie sie wieder freigelassen werden.

    Angler die aber rein wegen des Drills und um den größten Fisch zu fangen ans Wasser gehen, nur um Rekorde zu brechen und mit den Fotos irgendwo in einer Zeitschrift in deren Rangliste zu erscheinen sind keine Angler sondern Trophäenjäger. Denke einige kennen das Beispiel eines Carp Hunters mit 8 große Karpfen auf einer gespannten Gewebeplane, die er zwischen Bäumen gespannt hatte um sich und seine Fänge der Nacht ablichten zu lassen.
    Sowas verstehe ich unter C&R was man selbst als Aufseher verbieten sollte.

    Was Natur und Tierschutz angeht, wäre dies ein anderes Thema wert, denn da bin ich der Meinung, das nur 5 % aller Angler zum Tier und Naturschutz bereit sind.

  6. #16
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Hallo Wolfsangler
    5% ist echt krass!
    Aber so unrecht hast Du sicher auch wieder nicht.
    Irgendwann stellte ich einmal fest, das ich teilweise mit meinen Ansichten schon fast auf die Gegenseite der Angler gewechselt habe.
    Da viel mir ein wie ich zu diesen Ansichten gekommen bin,..natürlich über das angeln!
    Jeder fängt mal an, auch wenn es Uns schwerfällt zu sehen welche Fehler gemacht werden, was uns zu der Meinung verführt, das dieses aus Desintresse geschah.
    Nur wenn die Leute am Wasser sind, werden einige sich für den Schutz stark machen.
    Als Jugendwart, aber auch als Ausbilder habe ich immer versucht Neugier zu wecken, hat aber sicher nicht immer Erfolg gehabt.
    Wenn man der Meinung ist das die Angler nichts von den Vorgängen unter Wasser verstehen, muß man sich nur mal mit Nichtanglern unterhalten.
    Da könntest Du auch einen anderen Planeten beschreiben.

    Wenn ich mir aber anschaue was hier für Texte entstanden sind, geht das sicher über das normale Intresse in der Angelschaft hinaus. Nur sollten wir nicht vergessen wo wir herkommen und warum wir uns hier im Forum schreiben.

    Steinbeißer

  7. #17
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Moin zusammen!
    Zitat Zitat von Steinbeißer Beitrag anzeigen
    Irgendwann stellte ich einmal fest, das ich teilweise mit meinen Ansichten schon fast auf die Gegenseite der Angler gewechselt habe. ...
    Ich möchte mich zwar nicht so weit aus dem Fenster lehen, Deine Ansichten komplett beurteilen zu können, aber ich denke so weit gehen wir hier alle nicht auseinander.
    Wären wir sonst hier?
    Aber im Ernst, das Interesse/unser Interesse steht doch im Grunde nicht gegen die Anglerschaft, schließlich zählen auch wir uns zu der selben.
    Es wird, egal wie aufgeklärt die "Otto-Normal-Anglerschaft" ist, immer ein paar geben, die gegen vernünftige Entscheidungen etwas einzuwenden haben.
    Stelle gerade fest, das wir doch sehr weit vom ursprünglichen Thema abgekommen sind.

  8. #18
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Georg,
    ich gebe Dier im doppelten Sinne recht.

    C&R ist ein schwiriges Thema.
    Als Mitglied im Vorstand muß ich mich dagegen aussprechen, weil es mit dem Gesetzen nur schwer zu vereinbaren ist.
    Spricht einfach gegen den vernünftig denkenden Menschenverstand und bringt nur Ärger.
    Als Privatperson, sehe ich weniger Probleme wenn es vernünftig gemacht wird.
    C&R bei den Karpfen ist aber nicht mit C&R bei Hechten und Anderen zu vergleichen.

    Beim Karpfen fehlt einfach seine Bedeutung für das Gewässer.
    Hier geht es lediglich um einen weiteren Wiederfang. Dem Karpfen selbst macht das bei vernünftigem Umgang wenig.

    Wenn es aber z.B ein Lachs ist, finde (fände) ich es toll wenn C&R gemacht wird.
    (Nur ist dann das gezielte befischen der Fische untersagt, da der Grund fehlt.)
    Verbote bringen da aus meiner Sicht nur wenig, da ein großer Fisch den Jagttrieb auslöst.
    Einsicht würde da helfen, die aber wird durch das Verbot des C&R unterbleiben da der Gesetzgeber ja bereits die Entscheidung abgenommen hat.(Da sind viele dankbar für)

    Wir hatten hier eine Menge Stess mit gewerblichen Angelführern auf Zander.
    Da muß ich dann sagen das ich klar dagegen bin.
    Da werden viele Fische den Fang nicht überleben und der Zander vermehrt sich in der Weser ausreichend, in dem er ursprünglich nicht einmal vorkam.

    Das Problem ist die Öffendlichkeit, mann kann sich in der Zeitung rühmen einen echten Stör gefangen zu haben. So richtig schön mit Bild aus dem Garten und einigen Sätzen wie selten so ein Fisch ist.
    Da passiert nichts, wenn nicht so ein GW darüber stolpert.
    (Anzeige eingestellt, kann kein Heimischer gewesen sein, da diese ausgestorben sind. Beweismittel wurde vernichtet, da gegessen)
    Schreibt man aber man hat einen großen Fisch zurückgesetzt da man keinen Fisch mag, herscht Verständnislosigkeit und mehr oder sicher folgt eine Anzeige.

    Aber so wie Thomas schreibt ist C&R ja auch das gezielte Fangen eines Fisches um ihn auf jeden Fall freizulassen.
    Das ist verboten.

    Das zurücksetzen eines Fisches nicht.


    Ist halt immer so, wenn man den Mensch als nur vernünftig handelt ansieht und nicht als Tier unter Tieren.

    Steinbeißer

  9. #19
    Avatar von Alexander
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Hallo,

    da ich auch in anderen Foren unterwegs bin, verfolge ich auch die jeweiligen C&R-Diskussionen. Besonders "interessant" finde ich die Argumentationen vieler Karpfen- und Wallerfischer um das, nach ihrer Meinung richtige, reine C&R zu rechtfertigen. So ist es das beste für einen Waller der bei Nacht gefangen wird, dass er angeleint gehältert wird und am nächsten Tag ein Foto gemacht wird. Der Fisch kann sich erholen und der Fänger bekommt ein tolles Bild bei Tageslicht . Wenn so etwas dann in einem Forum veröffentlicht wird, braucht sich keiner zu wundern, dass die Gesetze immer schärfer werden.

    In einem anderen Forum habe ich das Interview mit dem Referatsleiter des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Thema gefunden:
    http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032

    Damit ist C&R in Bayern verboten. Wenn man trotzdem mal einen Fisch zurück setzt, wird sich keiner drüber aufregen. Solange das Ganze mit Maß und Verstand erfolgt. Die meisten Probleme machen wir Angler uns doch selber...

    Petri
    Alex

  10. #20
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: C&R Argumentationshilfe für Fischereiaufseher

    Zitat Zitat von Alexander Beitrag anzeigen
    Damit ist C&R in Bayern verboten. Wenn man trotzdem mal einen Fisch zurück setzt, wird sich keiner drüber aufregen. Solange das Ganze mit Maß und Verstand erfolgt. Die meisten Probleme machen wir Angler uns doch selber...
    Ganz genau Alex,
    deshalb sollte man strikt zwischen selektiver Entnahme und C&R unterscheiden.
    Da den meisten Gesprächspartnern am Wasser diese Unterscheidung noch nicht einmal geläufig ist, wird es teilweise schwer mit der Argumentation.
    Nur weil ich mich weigere einen 50er Hecht oder eine 25er oder 30er Forelle mitzunehmen, betreibe ich noch lange kein C&R, die 40er BaFo darf dann gerne als graved auf dem Tisch landen.
    Bring das aber mal Kids bei, die in Foren Signaturen wie "C&R for ever" oder ähnliches stehen haben, ohne sich näher damit auseinander gesetzt zu haben, nur weil sie dieses "Modeunwort" irgendwo gelesen haben.
    Ich sehe viele Artikel der "Fachpresse" mehr als kritisch, der waidmänische Umgang mit der Kreatur wird in den Hintergrund gerückt, Ziel sind tolle Geschichten und repräsentaive Fotos.
    Beziehen die Kids ihre Infos nur aus solchen Artikeln, kein Jugendwart interveniert, gute Nacht Marie.
    Hier sollte zukünfitig Aufklärungsarbeit geleistet werden.
    Die erwachsenen stupiden Alleszurücksetzer werden wir nicht ändern können, wir können nur hoffen das sie aussterben.

    Zitat Zitat von Steinbeißer
    C&R ist ein schwiriges Thema.
    Als Mitglied im Vorstand muß ich mich dagegen aussprechen, weil es mit dem Gesetzen nur schwer zu vereinbaren ist.
    Spricht einfach gegen den vernünftig denkenden Menschenverstand und bringt nur Ärger.
    Um so weniger verstehe ich das es so viele C&R-Strecken gibt, Vereine sogar "Werbung" damit betreiben.
    Keine Entnahme, kein vernünftiger Grund, ergo keine Beangelung.
    Sollte eine Entnahme aus welchem Grund auch immer auf einer Strecke nicht gewünscht sein, sollte sie einfach zum Schongebiet erklärt werden.
    Bei uns ist das gängige Praxis und wird von den Mitgliedern mitgetragen.

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