Welche praktischen Konsequenzen hätte es, wenn wir Fischen wirklich Schmerzen zuschreiben?
Interessant ist, dass wir bei beiden Gutachten – dem biologischen und dem philosophischen – im Resultat konvergieren. Wir glauben, dass es angemessen ist, zu sagen, dass Fische Schmerzen empfinden. Ich hoffe, dass das Gutachten Auswirkungen auf die Tierschutz-Gesetzgebung für den kommerziellen Umgang mit Fischen haben wird, aber auch auf Privatfischerei und auf das Konsumentenverhalten. Kommerziell träfe es vor allem die Hochsee-Wildfängerei und das Aqua-Farming. Wenn Fische Schmerzen empfinden, ist es eine Quälerei, sie ersticken zu lassen, wie es beim Hochseefang passiert. Ganz abgesehen davon, dass sich hier auch noch massenweise Fische in Netzen verhängen oder bei lebendigem Leib geschreddert und zerrissen werden. Beim Aqua-Farming müsste man genauer bestimmen, welche Betäubungsmethoden vor der Schlachtung zulässig sind – beim Schleudern oder Einfrieren sind die Tiere sicher nicht komplett bewusstlos. Ausserdem wäre bei der Massentierhaltung zu überlegen, wie viele Fische man auf wie viel Raum halten sollte.
Und das private Glück des Anglers wäre auch davon betroffen?
Einige Techniken, wie das «catch and release» (fangen und wieder aussetzen), sind in der Schweiz schon verboten, in anderen Ländern aber nicht. Weil es wenige Fische gibt oder weil man nicht alle gefangenen Fische verwerten möchte, fängt man sie und schmeisst sie hinterher wieder ins Wasser. Wenn das dem Fisch weh tut, finde ich das unverantwortlich. Auch dass man Forellen hobbymässig aussetzt, damit man sie dann angeln kann – eine kleine Ausgabe des römischen Circus maximus sozusagen –, ist einfach ein unprofessioneller Umgang mit einem Wesen, das Schmerzen empfindet. Es könnte auch Beschränkungen für Gewicht und Grösse der erlaubterweise zu angelnden Fische geben.