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Thema: Welches Gerät zur E-Befischung?

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  1. #1
    Themenstarter

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    175

    AW: Welches Gerät zur E-Befischung?

    Hallo,

    wiedereinmal danke ich Euch für Eure Erfahrung und freue mich gleichzeitig darüber, das soviele Informationen zusammen gekommen sind, die vielleicht auch andere interessieren.

    < Off-Topic >
    Im übrigen möchte ich mal eine allgemeine Meckerecke beantragen, man könnte meinen dem Masochismus eines GW's würde genüge getan, wenn er durch seine Vereinskollegen mit "Spezial-Wissen" geplagt wird.... aber nein.... versucht mal frische Gewässer anzupachten. Da muss erstmal die untere Landschaftsbehörde feststellen, das es sich um ein Gewässer handelt. Die Bezirksregierung muss dem zustimmen .. und damit nicht genug, der Kreisfischereiberater sinniert auch noch darüber nach. Der Verpächter selbst gibt es an einen Abgrabungsunternehmer zur Koordination, der bekommt zwischendurch mal Panik und stoppt das ganze Thema. Anschliessend fällt dem KFB vom Dienst noch ein, das man für das Fliesgewässer ein E-Fischen durchführen muss bevor man dann eine Genehmigung dafür erteilen können, der Pachtvertrag lief zufällig auch aus. Zugriff auf entsprechende Leute hat er aber nicht. Die "freien" E-Fischerkolllegen sind aber mal locker 4 Wochen ausgebucht. Naja, ich kann ja schon mal nen E-Fisch-Antrag schreiben.
    Leute, sorry wenn ich jetzt gewaltig vom Thema abweiche, aber manches ist Gängelei vom Feinsten! Ich bin so gefrustet.... ... wenn wir so in der Firma arbeiten würden... .... das ganze Procedere erinnernt an die Machenschafften der Telekom.... Prost! </ Off-Topic>

    Viele Grüße
    Hagen
    Eine Idee ist nur dann gut wenn sie sich auch an frischer Luft als haltbar erweist.

  2. #2

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    AW: Welches Gerät zur E-Befischung?

    Hallo,
    wir setzen bei uns zum Befischen unserer Gewässer (Bach: Breite bis 2m, Tiefe bis 1,2m; Fluss bis 10 m, befischte Tiefe bis 1,5m) bis zu drei Geräte vom Typ DEKA Lord 3000 mit 12 V Gelakkus parallel ein.
    Bei entsprechender Wahl der Leistung und kurzer Einwirkzeit auf den Fisch treten nach meiner Erfahrung nur sehr geringe Verluste auf.


    Zitat Zitat von dat_geit Beitrag anzeigen
    Übrigens benötigst du nur eine Person mit Schein, der das Fischen leitet.
    Dann kann jeder unterwiesene die Durchführung vornehmen und das Gerät selber bedienen.
    Wurde das geändert? Ich habe es noch so in Erinnerung, dass nur die Person mit Schein das Gerät bedienen darf bzw. die Anode führen darf.

    Gruß

    Heiko

  3. #3

    AW: Welches Gerät zur E-Befischung?

    Hallo,

    das wäre mir auch neu. Es gibt so gesehen beim E-Fischen keinen verantwortlichen Leitenden. Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Anodenführer, der handelt eigenverantwortlich. Das geht aber nur wenn er das fachlich auch kann.

    Wegen einiger böser Überraschungen in der Vergangenheit, möchten ich diese Aussage zunächst nur auf NRW beschränken. In Albaum wird es auch definitiv so ausgebildet.

    Lotalota

  4. #4

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    AW: Welches Gerät zur E-Befischung?

    Ja, in der Tat haben wir ja Landesfischereigesetze und die können auch in den Durchführungsbestimmungen voneinander abweichen.
    In MeckPomm benötigt man bis dato immer noch keinen Schein.

  5. #5

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    AW: Welches Gerät zur E-Befischung?

    Elektrofischerei (Führen der Anode ohne Erlaubnis)

    Wer bei der Elektrofischerei die Anode selbst führt, bedarf der Erlaubnis der Fischereibehörde. Es reicht nicht aus, wenn der Organisator der Elektrofischerei die erforderliche Erlaubnis besitzt, denn derjenige, der die Anode führt, angelt selbst i.S.v. § 31 FiG Baden-Württemberg (BW). Fehlt die Erlaubnis, handelt der Betroffene ordnungswidrig gem. §§ 51 I Nr. 27 FiG, 21 I Nr. 4, 6 I 1 FischVO BW. Hätte der Betroffene wissen müssen, dass einer Erlaubnis erforderlich ist, handelte er fahrlässig, wusste er es, handelte er vorsätzlich (Beschluss des OLG Stuttgart vom 20.05.2009, Az. 4 Ss 1057/09). Anmerkung: Die Entscheidung bezieht sich unmittelbar ausschließlich auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.


    Damit ziehe ich meine allgemeine Aussage zurück und behaupte nun, dass in S-H unter meiner Führung als E-Fischorganisator der Anodenführer lediglich unterwiesen sein muß. Wohl aber immer ein E-Scheininhaber, auf den auch die Genehmigung lautet anwesend sein muß. Danke für den Hinweis.

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