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Thema: Abgrenzung Wilderei und Diebstahl in stehenden, abgeschlossenen Gewässern.

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  1. #1

    Abgrenzung Wilderei und Diebstahl in stehenden, abgeschlossenen Gewässern.

    Hallo,

    Ich hatte vor kurzem eine Diskussion.

    Diese Frage tauchte schon in etlichen Foren auf, ohne das es ein verwertbares Resultat gab.

    Mein Gegenüber behauptete, wenn jemand im Baggersee seines Vereins illegal fischen würde, und Fisch mitnehmen würde, so sei das Diebstahl, keine Fischwilderei. Begründung: der Fisch ist dem Besitzer eindeutig zuzuordnen.

    Meine Auffassung ist aber, dass der Fisch ab dem Zeitpunkt des Besatzes Herrenlos ist. Ohne Besitzer aber kein Diebstahl.

    Auch wenn er den See nicht verlassen kann, so ist der Fisch ein Teil der Natur geworden. Eindeutig zuordnen kann ich den Fisch aber nur einem Besitzer. Letztendlich läuft es wohl auf die Frage hinaus, ob ich beim Besatz eines durchschnittlichen Baggersees mein Eigentumsrecht an den Fischen verliere.

    Besatz heiß letztlich nichts anderes, als das ich den Fisch aus meiner Kontrolle entlasse. Entlasse ich ihn aber an einem abgeschlossenen Gewässer mit nur einem Fischrecht auch aus meiner Kontrolle? Ich meine ja.

    Ich habe überdies noch von keinem Fall gehört, in dem ein illegales Fischen unter Mitnahme der Fische in einem durchschnittlichen Baggersee als Diebstahl gewertet wurde.

    Ich kann es aber nicht mit einem Gesetzestext oder Urteil begründen.

    Es wäre schön, wenn da jemand etwas Licht in das Dunkel meines Nichtwissens bringen könnte.

    Lotalota
    Geändert von Lotalota (verstorben am 21.09.2019) (13.02.11 um 02:25 Uhr)

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