Hallo Günter,

diese Auffassung ist, zumindest in Teilen, definitiv falsch. In einem Fließgewässer ist ein Fisch immer herrenlos. Es gibt bei Fließgewässern per Definition keine Privatgewässer.

Es ist weiterhin ein Fehler ein "Privatgewässer" mit einem "privaten Gewässer" gleichzusetzen. Der Begriff "Privatgewässer" wird in den jeweiligen LFischG definiert. In NRW ist es ein Stillgewässer unter 0,5 ha.

Fische sind in Stillgewässern grundsätzlich herrenlos, es sei denn, es handelt sich (ich zitiere) um einen "Teich oder ein anderes Privatgewässer". Ferner muss ich (Zitat) "unmittelbaren Zugriff auf die Fische haben".

Ein Teich ist definiert als ablaßbares Gewässer. Dies deckt den Bereich der Fischzuchten ab.

Im Teich der Fischzucht und im Gartenteich ist ist es Diebstahl, im Baggersee Fischwilderei.