@ Lotalota

Ich gehe vom Bayerischen Fischereirecht aus!
Bei und gibt es die größenangabe von 0,5ha. nicht da es bei uns auch Fischzucht und Angelteiche die größen von 2-5ha aufweisen.
Und da wird bei uns auch ein Teich mal See genannt.Den Baggersee lassen wir mal weg der ist bei uns auch ein offenes Gewässer.
Das Privat bezieht sich natürlich nur auf das Fischrecht und da haben bei uns in Bayern auch Privatpersonen Private Fischrechte.
Auch gibt es bei uns Bäche die zu den geschlossenen Gewässern zählen.

Zitat aus dem Bayerischen Fischrecht Art. 2

1.Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:
1 alle künstlichen angelegten ablaßbaren und wärend der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter,
mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in verbindung stehen oder nicht.
2 die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale (Bäche) solange sie ausschließlich
diesem Zweck dienen.
3. mit Ausnahme der Altwässer alle anderen Gewässer, denen es an einer für den Wechsel der Fische geigneten regelmäßigen Verbindung mit einem
anderen natürlichen Gewässer fehlt.