Das, mein Lieber, hat mit "sich geschlagen geben" überhaupt nichts zu tun.
Ich habe oftmals in den letzten Jahren schon festgestellt, dass meine eigene Rechtsauffassung nicht immer mit dem konform geht, was Richter letztendlich an Beschlüssen herauslassen.
Das Gebiet rund um das Fischereirecht ist ein komplexes ... und ich hätte es wahrscheinlich auch nicht besser gewusst, wenn ich genau diese Fragestellung vor ein paar Jahren für eine Beantwortung nicht schon einmal recherchiert hätte.
Wir Fischereiaufseher können uns aber trösten: wir haben nur einen Tatbestand aufzunehmen, müssen uns aber nicht wirklich mit der rechtlichen Bewertung herumschlagen, das übernehmen andere.