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Thema: Frage bezüglich der Wasserentnahme

  1. #1

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    Frage bezüglich der Wasserentnahme

    Hallo Freunde

    Also es geht um folgendes. Ich such mich zur Zeit dumm und dusselig. Es geht daraum das ich weis das es ne genaue Regelung bezüglich privater Wasserentnahme aus einem Gewässer ( Fluss ) gibt. Diese wurde auch auf dem GW2 Lehrgang angesprochen nur ich find das irgendwie nicht mehr. Es geht darum das ich auf einer Kontrollfahrt an einem Campingplatz ne Pumpe im Fluß liegen sah + Kabel + Schlauch. Nur ich bin mir nicht mehr ganz sicher wie da die genaue Regelung war, deswegen hab ich auch erst mal nix gesagt.

    Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.

    Gruß Markus

  2. #2

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    AW: Frage bezüglich der Wasserentnahme

    Moin,

    bei uns würde die Sichtung einen Anruf bei der unteren Wasserbehörde nach sich ziehen.
    Die Wasserentnahme aus Fließgewässern ist soweit ich weiß verboten.
    Eine Idee ist nur dann gut wenn sie sich auch an frischer Luft als haltbar erweist.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Frage bezüglich der Wasserentnahme

    Guten Morgen Markus,

    du sprichst vom Landeswassergesetz.

    Landeswassergesetz NRW

    Hier ist der Paragraph §33.1 entscheidend:

    § 33
    Gemeingebrauch (Zu § 23 WHG)
    (1) Jedermann darf natürliche oberirdische Gewässer mit Ausnahme von Talsperren zum Baden, Waschen
    Viehtränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne
    eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen
    und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt
    werden. Unter denselben Voraussetzungen ist jedermann die Entnahme von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse sowie die Einleitung von Wasser aus einer erlaubnisfreien Bodenentwässerung landwirtschaftlich,
    forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke gestattet. Die zuständige Behörde kann darüber
    hinaus für einzelne Gebiete durch ordnungsbehördliche Verordnung bestimmen, daß das Entnehmen von
    Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder den Gartenbau als Gemeingebrauch zulässig ist; dabei ist zu bestimmen, welche Mengen als gering anzusehen sind
    Sollten gesonderte Genehmigungen vorliegen, kann dir die untere Wasserbehörde deines Kreises Auskunft geben.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  4. #4
    Themenstarter

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    AW: Frage bezüglich der Wasserentnahme

    genauuu das wars ;) habs auch im Ordner wieder gefunden :) man man man Dank euch

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