kam Angler teuer zu stehen.

Schon verwunderlich. Auf der linken Rheinseite lässt die Staatsanwaltschaft die Anzeigen erst gar nicht bis vors Gericht durch und gegenüber in Duisburg wird man (korrekterweise) verdonnert, weil man eine überholte Rechtslage nicht berücksichtigt hat.

Duisburg. Keinen Fisch gefangen und auch noch 300 Euro bezahlt: Eine Angelpartie am Walsumer Nordhafen kam einen 46-Jährigen teuer zu stehen. Er hatte keinen passenden Angelschein. Der Richter machte klar: Fischwilderei ist kein Bagatelldelikt.
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