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Thema: Gesetzliche Schonzeiten verlängern

  1. #1

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    Gesetzliche Schonzeiten verlängern

    Hallo,

    Die Hessische Fischerei-Verordnung besagt in ihrer neuesten Fassung unter §2 Abs.4:

    §2, (4) Eine Verkürzung der Schonzeiten oder
    Verringerung der Entnahmemaße durch die
    Inhaberinnen und Inhaber des Fischereirechts sowie Fischereiausübungsberechtigten ist unzulässig. Bei Verlängerung der
    Schonzeiten oder Vergrößerung der Entnahmemaße durch die Inhaberinnen und Inhaber des Fischereirechts sowie Fischereiausübungsberechtigten ist das Verbot nach § 14
    Abs. 6 zu beachten.



    § 14 Abs. 6 besagt:

    (6) Fischfang, der allein Sport- oder Hobbyzwecken dient und das Zurücksetzen aller
    gefangener Fische vorsieht (Catch-and-Release), ist verboten.


    Meine Frage dazu:

    Wie ist das Gesetz jetzt zu verstehen.
    Angenommen ein Verein möchte eine Schonzeit für den Zander in einem seiner Gewässer einführen (Der Zander hat laut Gesetz in Hessen keine Schonzeit), darf der Verein das?

    Wie ist da die Rechtslage?

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Gesetzliche Schonzeiten verlängern

    Ja, darf der Verein. Er darf nur gesetzliche Schonfristen nicht unterschreiten, kann aber auch eigene einführen oder gesetzliche Mindestmaße hochsetzen.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  3. #3
    Themenstarter

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    AW: Gesetzliche Schonzeiten verlängern

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Ja, darf der Verein. Er darf nur gesetzliche Schonfristen nicht unterschreiten, kann aber auch eigene einführen oder gesetzliche Mindestmaße hochsetzen.
    Ja ok, mich würde aber interessieren, wie das fett gedruckte von §2 in Verbindung mit §14(6) zu verstehen ist.

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Gesetzliche Schonzeiten verlängern

    Ist doch einfach wie selbsterklärend ...

    Ein Entnahmemaß zu 1,50 m Hecht (Beispiel) wäre unrealistisch, sofern auch noch Hechte besetzt werden.
    Ebenso eine ganzjährige Schonzeit.

    § 14 (6) sagt doch alles ...
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
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    Gruß Thomas

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