Aus Anlass der prekären Lage des europäischen Aalbestands hat die EU Kommission am 29. August
2017 für 2018 ein totales Aalfangverbot in den EU-Gewässern der Ostsee vorgeschlagen (EC, 2017a). Diesem Vorschlag folgte der Rat der EU-Fischereiminister
jedoch nicht, sondern sie forderten am 10. Oktober 2017 EU-Kommission auf, bis zum Fischereirat im Dezember 2017 einen umfassenden Vorschlag vorzulegen, der alle EU-
Gewässer umfasst und der auch die Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Aal-Managementpläne (im Folgenden: AMPs) berücksichtigt
(BMEL, 2017). Mit Verweis auf die wissenschaftlichen Empfehlungen, jegliche Fischerei auf Blankaale einzustellen, bis eindeutige Nachweise einer Bestandsverbesserung vorliegen,
weitete die EU-Kommission ihren Vorschlag eines Aalfangverbots am 7. November 2017 auf alle EU-Gewässer aus (EC, 2017b). Dazu werden die Fischereiminister der
Mitgliedstaaten auf der Tagung des Fischereirats am 11. und 12. Dezember in Brüssel diskutieren und einen Beschluss fassen.