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Thema: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

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  1. #1

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    Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Ich habe in M-V Urlaub gemacht und mit einem Touristen Angelschein eine Woche geangelt.
    Am letzten Tag wurde ich kontrolliert und mein Angelschein war 3 Stunden abgelaufen.
    Vom Landesamt für Fischerei wurde ich aufgefordert Stellungnahme abzugeben. Habe ich gemacht. Nun haben sie es mit Verweis auf den 293 an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
    Ich bin 57 Jahre und nicht vorbestraft. Es war in 47 Jahren Angeln meine erste Kontrolle überhaupt.
    Mit was für einer Strafe muss ich rechnen.
    Verliere ich meine Lebenslangen Fischereischein?
    Oder Geldstrafe ? Oder beides ?

  2. #2

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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Locker bleiben,

    Ich kenne natürlich die Gebräuche in MV nicht im Detail, so schlimm kann das aber eigentlich nicht werden. Ich würde mit Einstellung gegen Bußgeld rechnen.

    Was ich allerdings nicht verstehe? Warum Touristenangelschein? Wenn du seit 47 Jahren angelst solltest du doch einen Richtigen Fischereischein haben?
    "Nicht Sieg sollte der Sinn der Dikussion sein, sondern Gewinn"
    Joseph Joubert

  3. #3
    Themenstarter

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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Hallo Toni
    Danke für deine Antwort.
    Ich bin geboren in MECKLENBURG, lebe seit 18 Jahren in Baden Würtemberg und habe einen unbefristeten Fischereischein von Baden-Württemberg. Wenn ich aber in der Ostsee Angeln möchte muss ich eine Touristen Angelkarte haben. Die gibt es für einen Tag, eine Woche oder für 28 Tage.
    Bei meinem letzten Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern habe ich mir eine Wochenkarte gekauft.
    Diese habe ich um 18,00 Uhr gekauft und somit ist sie eine Woch gültig bis 17,59 Uhr.
    Für mich war eine Woche gleich 7 Tage ohne auf die Uhrzeit zu achten. Der Kontrolleur machte gleich ein Riesen Fass auf und zeigte auf die Uhrzeit. Es war 21.10 Uhr und ich hätte eben nur bis 17,59 Uhr Angeln dürfen.
    Dann habe ich Post vom Landesamt für Fischerei in Rostock bekommen. Ich soll eine Stellungnahme schreiben. Habe ich gemacht. Habe den Sachverhalt so geschildert wie er war. Nun habe ich wieder Post vom Landesamt für Fischerei bekommen. Da steht das der Verdacht der Fischwilderei besteht und das sie die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben.
    Ich habe noch nie etwas mit einem Gericht zu tun gehabt und habe nun Angst das ich nie wieder Angeln darf oder eine heftige Strafe bekomme.
    Der Kontrolleur wollte sich partout nicht zur Strafhöhe äußern.
    Vielleicht hat jemand Erfahrung mit so etwas und kann mir sagen was da so auf mich zukommt.

  4. #4
    Avatar von Günter
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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Wie Toni oben schrieb Locker bleiben !

    meistens wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt .
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  5. #5

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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Der Kontrolleur kann zur "Strafe" auch nichts sagen. Der berichtet an die untere Fischereibehörde (Landratsamt ) Die verhängt gegebenenfalls ein Bußgeld oder gibt das an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird dann weiter entschieden. Ein Entzug des staatlichen Fischereischeins ist hier sicher nicht angebracht. Da müsstest du schon mit lebenden Köderfisch angeln.
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    Joseph Joubert

  6. #6
    Themenstarter

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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Danke für die Antworten. Ich hoffe es kommt so wie ihr schreibt.

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