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Thema: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

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  1. #1
    Avatar von Günter
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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Wie Toni oben schrieb Locker bleiben !

    meistens wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt .
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  2. #2

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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Der Kontrolleur kann zur "Strafe" auch nichts sagen. Der berichtet an die untere Fischereibehörde (Landratsamt ) Die verhängt gegebenenfalls ein Bußgeld oder gibt das an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird dann weiter entschieden. Ein Entzug des staatlichen Fischereischeins ist hier sicher nicht angebracht. Da müsstest du schon mit lebenden Köderfisch angeln.
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  3. #3
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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Danke für die Antworten. Ich hoffe es kommt so wie ihr schreibt.

  4. #4
    Avatar von Günter
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    AW: Angeln ohne gültige Angelerlaubnis

    Wir hatten schon Schwarzfischer , ohne Fischereischein und Polizei vor Ort.
    Ergebnis wurde Eingestellt wegen Geringfügigkeit....
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

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