Wie Toni oben schrieb Locker bleiben !
meistens wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt .
Wie Toni oben schrieb Locker bleiben !
meistens wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt .
Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.
Der Kontrolleur kann zur "Strafe" auch nichts sagen. Der berichtet an die untere Fischereibehörde (Landratsamt ) Die verhängt gegebenenfalls ein Bußgeld oder gibt das an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird dann weiter entschieden. Ein Entzug des staatlichen Fischereischeins ist hier sicher nicht angebracht. Da müsstest du schon mit lebenden Köderfisch angeln.
"Nicht Sieg sollte der Sinn der Dikussion sein, sondern Gewinn"
Joseph Joubert
Danke für die Antworten. Ich hoffe es kommt so wie ihr schreibt.
Wir hatten schon Schwarzfischer , ohne Fischereischein und Polizei vor Ort.
Ergebnis wurde Eingestellt wegen Geringfügigkeit....
Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.