Zitat Zitat von neuling Beitrag anzeigen
Warum lässt du die Nachrücker nicht einfach machen unter der Bedingung, dass für die Entscheidungen vorher die Mitglieder gefragt werden.
Wenn die Mitglieder mehrheitlich den Karpfenbesatz ablehnen, dann ist es doch ok.
Oder wächst gerade ein typischer Diktator heran, der sein persönliches Ding durchziehen möchte, ohne die Mitglieder miteinzubinden?

Ich sehe die Aufgabe des Gewässerwartes darin, Mitgliederwünsche so weit wie rechtlich möglich umzusetzen. Dabei verweigert sich der GW nur bei rechtlich problematischen oder verbotenen Dingen (z.B. Störbesatz) oder nachgewiesenermaßen unsinnigen Maßnahmen (z.B. Hechtbesatz bei guter Reproduktion| Zanderbesatz, wenn nur Geld versenkt wird | Forellen im sommerwarmen Tümpeln).

Das Gewässerwartteam sollte meiner Meinung nach Vorschläge der Mitglieder aufnehmen, diese einordnen, daraus Besatzpläne, Strukturverbesserungspläne und Regelpläne erstellen und diese durch Abstimmung legitimieren lassen.

Wenn dann Mitglieder meckern, kann der GW auf die Mitgliederversammlung verweisen. Soll der Meckerer doch noch Vorschläge bei der Versammlung einbringen und abstimmen lassen.
Das nennt sich dann Demokratie.
Du betrachtest den G.W eher als Vollstrecker der Besatz-Wünsche aus der H.V.
Ich betrachte den Job, aber eher als den eines Spezialisten der in der Pflicht ist sich weiter zu bilden und im Sinne Aller , wenn auch Vorrangig der Mitglieder zu arbeiten.
Es ist weniger der Posten des Umsetzenden von Wünschen, sondern Eher ein Job, den Andere einem Anvertrauen, dem Sie Vertrauen mehr Wissen zu haben.
Da ist halt der Knackpunkt.
Wobei das eine Frage von Vertrauen ist, wie das dann läuft.
Hat man Ihr Vertrauen, stellen die Mitglieder keine eigene Wünsche auf Versammlungen zu Diskussion.
Haben sie es nicht, werden Sie einen für Dumm oder einen Diktator halten.
Es gibt da einen Trick, immer alle Interessen berücksichtigen und immer schon weiter zu sein und selbst im Vorfeld Diskussionen zu suchen.
Wer erst Versammlungsbeschlüssen zum Fischbesatz folgt, wird nur immer weiter von Anderen hin und her geworfen.

Georg hat recht, ein Gewässerwart ist eine Vertrauensposition und mit Eigenverantwortung geschlagen.
(Nachtrag: In Niedersachsen ist der ausgebildete G.W gar vorgeschrieben, wenn ein Angelverein die Gemeinnützigkeit anstrebt um so in den Genuss von Vorzügen zu kommen.
Von Ausbildern und dem G.W erwartet man also solche Kenntnisse, ähnlich wie bei Jugendbetreuung, wobei G.Ws und Jugendwarte durchaus auch Haftbar sind, wenn sie Mist bauen.
Ergo sollten sie nicht nur Versammlungsbeschlüssen folgen, sondern auch wissen was sie tun.
Wobei Ich vermute das der G.W nicht immer Teil des Geschäftsführenden Vorstandes ist, was das dann wohl teilweise Problematisch machen wird.
es gibt halt gar nicht so viele Posten in Angelvereinen wo Grundwissen ges. vorausgesetzt wird. )