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Thema: Längerfristige Hälterung von Fischen zwecks Qualitätsverbesserung des Fleischs

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    GW-Forum Team Avatar von Thorsten
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    Längerfristige Hälterung von Fischen zwecks Qualitätsverbesserung des Fleischs

    Ich trage mich schon länger mit der Frage, ob es moralisch zu vertreten ist, einen gefangenen Fisch zu entnehmen, und zum „Sauberschwimmen“ daheim in einem entsprechend ausgelegten Becken zu hältern.

    Konkret geht es mir in dem Beispiel um die zu vielen Karpfen bei uns im Gewässer. Bei der Direktverwertung habe ich es bisher trotz aller Bemühungen nicht geschafft, den Fisch so hinzubekommen, dass er einigermaßen vernünftig schmeckt (ich bin da nicht zimperlich, aber der Modergeschmack ist sehr stark ausgeprägt, und es sind eben nicht nur die Bauchlappen etc., die den Moder-/Pflanzengeschmack haben). Ergo fliegt leider bisher ein Großteil des zubereiteten Mahls in die Tonne.

    Einerseits ist der vernünftige Grund der Entnahme allein aus der hegerischen Absicht gegeben. Aber was soll ich mit dem Fisch machen? Er ist mir zu schade, um ihn zu entsorgen. Als Tierfutter müsste man auch erst jemanden finden, der die Fische abnimmt, finde ich aber selbst dann nicht optimal. Mein Ziel wäre also ihn möglichst dem menschlichen Verzehr zuführen zu können.

    Wenn ich nun das Verhalten eines Teichwirts, der seine Karpfen mit dem Netz fängt, sie in engen Transportbehältern transportiert, und danach eine gewisse Zeit hältert, damit sie geschmacklich verwertbar sind (den Begriff „verwertbar“ füge ich absichtlich ein), mit dem eines Anglers vergleiche, der den Fisch unter sonst gleichen Bedingungen fängt, bleibt der einzige Unterschied der Vorgang des Fanges. Also Haken (ggf. inkl. Erschöpfung des Fischs durch den Drill) gegen das Netz. (Die einzelnen Bedingungen will ich nicht näher beleuchten, da es hier dann sehr schwierig wird zu beurteilen, was zulässig sein könnte, und was nicht (Transportbehälter und Dauer; Beschaffenheit des Hälterbecken etc.)), das kann dann ggf später kommen.

    Schließt nun der Hakvorgang per se die Lebendmitnahme aus? (Gesetzlich gibt es wohl wieder verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern, ich meine, dass es in Bayern erlaubt ist, möchte es aber theoretisch/ ethisch/ moralisch beleuchten, für die rechtliche Klarheit muss das Gesetz herhalten).

    Wie seht ihr diesen Punkt?

    Zusammengefasst: Kann ich es rechtfertigen, einen gehakten Fisch zwecks signifikanter Verbesserung der Qualität wie ein Fischwirt zwischen zu hältern, wenn abgesehen von der Fangart gleiche Bedingungen herrschen.?


    PS: Falls euch ein geeigneter scheinender Titel einfällt, bitte her damit.
    Geändert von Thorsten (30.11.10 um 21:05 Uhr)

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