Gemeinnützig, heißt das man keine Steuern abführen muss. Hat ein Verein zu viel Geld auf dem Konto kann ihm die Gemeinnützigkeit genommen werden.
Zu der Besatz Praxis, besetzt man einen Teich oder Gewässer ist eine Sperrfrist einzuhalten bis die Fische im Gewässer beangelt werden dürfen.
Das Fang fähige Fische in einem Angelteich Besetzt werden dazu gibt es keine Vorschrift.Wobei ich es aber nicht für gut heiße!
Im Fließgewässer gelten da aber andere Vorschriften.
Ich kann jetzt aber nur für Bayern sprechen, wie es in anderen Bundesländern ausschaut weis ich nicht.