Hallo smithie.

ich selbst habe 2014 einen Besatz mit Edelkrebsen erfolgreich durchgeführt.
Wichtig wäre erst einmal aus was für ein Bundesland du kommst,
denn Neunaugen, Krebse und Muscheln unterliegen in NRW zumindest,
dem Fischereigesetz und der Verordnung zum Fischereigesetz.
In NRW ist zum Beispiel der Besatz mit Fischen, Neunaugen, Muscheln und Krebsen,
die ganzjährig geschützt sind, wenn sie nicht aus NRW stammen,
von der Oberen Fischereibehörde genehmigungspflichtig,
es sei denn es handelt sich um ein Privatgewässer im Sinne des LFischG NRW.
In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.
Ich habe die Edelkrebse als Besatztiere aus der Zucht von Harald Groß vom Edelkrebsprojekt NRW bezogen.