Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 29

Thema: Lebender Köderfisch

  1. #1

    Registriert seit
    29.03.2016
    Ort
    Melle
    Beiträge
    5

    Lebender Köderfisch

    Hallo. Ich habe letzten Freitag einen Angler freundlich(!) darauf hingewiesen, dass das Angeln mit lebenden
    Köderfisch lt. Gesetz untersagt ist. Er kam dann auch mit Untiefen und Verkrautung, ich habe meine Meinung
    aber vertreten und gesagt, dass das bei uns im Verein untersagt ist. Er war auch einsichtig, also von daher
    alles gut. So. Jetzt hat unsere oberster FA davon Wind bekommen und gesagt, das wäre alles so richtig gewesen,
    wie ich mich Verhalten hätte. Er hat es bei einem Vereinsangeln erzählt, und dann ging es rund. Wo es denn wohl so
    etwas gäbe, was dagegen zu sagen. Wenn sich jetzt die Angeler schon gegenseitig anschei... würden, wäre es wohl
    weit gekommen. Ich haben ihn nicht angeschwärzt. Jetzt muss ich dazu sagen, dass wir den See nicht mehr lange
    haben. Trotzdem muss man nicht mit allen Mitteln versuchen, die Fische da rauszubekommen, oder? Und ich habe auf der
    letzten JHV noch drauf hingewiesen, Fangbegrenzung keine, aber Einhaltung der Mindesmaße und Schonzeiten, was
    vielen dann auch wohl noch nicht so ganz klar war.
    Ich hätte gerne Eure Meinung dazu gehört! Habe ich überreagiert oder doch eher richtig gehandelt?

    Gruß aus Melle Jörg

  2. #2
    Avatar von Günter
    Registriert seit
    09.11.2012
    Ort
    Aischgrund - Mittelfranken
    Beiträge
    378

    AW: Lebender Köderfisch

    Du hast richtig reagiert !

    Bei uns im Verein würde er sofort aus dem Verein entfernt !
    Nebenbei ist es bei uns in Bayern eine Straftat gegen das Tierschutz Gesetz.
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Lebender Köderfisch

    Nabend Jörg,
    Du hast nicht überreagiert, sondern sehr human und umsichtig.
    Anstatt die Papiere einzuziehen, hast Du den Weg der Aufklärung gesucht.
    Wir haben in einem früheren Forum das Thema des lebenden Köderfisch schon ausgiebig behandelt und einen Teil hier eingefügt.
    Schau Dir mal diesen Link an: Der lebende Köderfisch ist tot!
    Ich persönlich halte die Aufklärung für den besseren Weg, oftmals erreicht man damit sogar eine positive Kettenreaktion die sich auf andere Angler überträgt.
    Der Entzug der Angelberechtigung sollte erst der letzte Schritt sein, wir haben dafür extra einen Disziplinarausschuss,
    der sich "neutral" mit der Angelegenheit auseinandersetzen kann. Auf diese Art und Weise kann dem jeweiligen FA auch keine Befangenheit vorgeworfen werden.
    Zitat Zitat von Jörg
    Wenn sich jetzt die Angeler schon gegenseitig anschei... würden, wäre es wohl
    weit gekommen.
    Wer sowas behauptet ignoriert lediglich die geltende Gewässerordnung, LFischVO und Vereinssatzung, hier sollte im Gegenzug hinterfragt werden, ob diese Mitglieder im richtigen Verein sind.

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
    Registriert seit
    28.12.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.608

    AW: Lebender Köderfisch

    Hallo Jörg

    Ich habe eben geschaut ob Melle NRW oder Niedersachsen ist, na ja Niedersachsen aber direkt an der Grenze.

    Auch wenn hier im Forum gesagt wird der Lebende Köderfisch ist tot, will ich mal antworten, tot ist der noch lange nicht.
    Selbst da wo er ausdrücklich im Fischereigesetz verboten ist, wird er regional noch oft verwendet.
    Scheint in Deutschland halt viele Verbote zu geben, die erst bei Anzeige durchgesetzt werden.
    Halten im Halteverbot, Alkohol am Steuer, Steuern sparen, Drogen, Bestechung und vieles mehr.
    Ausnahmen sind eher Zugeständnisse, das eine Bierchen reicht durchaus im Schadensfall.
    So wie auch der Lieferverkehr oft gar nicht mehr möglich wäre, wenn Halteverbote auch durchgesetzt würden.
    Würde man das alles knallhart durchziehen.....

    So weit ich informiert bin gibt es ein solch Ausdrückliches Verbot im Niedersächsischen Fischereigesetz bislang nicht.
    Dann bliebe es beim Bundes Tierschutzgesetz, was aussagt das es einen Vernünftigen Grund braucht, so zu angeln.
    Was Er Dier da erzählte klingt für mich ähnlich wie der Text aus einem alten Merkblatt, was denn Gründe sein könnten.
    http://www.gw-forum.de/showthread.ph...ll=1#post15497
    Oder Vollständig:http://www.nwaev.de/06normen/nds/leb...oederfisch.pdf
    Was nun wirkliche Begründungen sind, werden im Fall der Fälle, aber wohl Gerichte klären müssen.


    Aber all das nur zur Einführung, wenn es in Eurer Satzung als Verbot steht, ist es auch ausdrücklich verboten.
    (Achtung, wir verbieten halt vieles, ohne es dann auch immer durchzusetzen)
    Trotzdem hast Du aus meiner Sicht dann alles richtig gemacht, wenn der Verein Dier vorher keine andere Anweisung gab.

    Wenn es aber nicht in der Satzung ausdrücklich verboten ist, dann sollte er Dich auch versuchen zu überzeugen.
    Puh,.. ich bin kein Anwalt.
    Ich denke selbst bei guter Begründung ist ein Ausgang vor Gericht immer unsicher.
    Aber schon eine berechtigte Begründung zu finden, wird sehr schwer sein, wobei diese dann ja auch noch das Gericht überzeugen muss.

    Du siehst, auch die Mitglieder im Forum sehen es grundverschieden, so leicht ist es eben nicht Jemanden zu überzeugen, der da Anders denkt.


    Sollte es aber um NRW gehen, dort ist es wohl ohne Ausnahme unzulässig.
    Gruß Steini

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
    Registriert seit
    22.11.2010
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.624

    AW: Lebender Köderfisch

    Die Satzung des Vereins ist in Bezug auf diese Fragestellung absolut irrelevant, Steini.

    Das Angeln mit einem lebenden Köderfisch ist bundesweit ein Straftatbestand. Ausnahmegenehmigungen können nur die Landesfischereibehörden erteilen. Mir ist so ein Fall bisher aber nicht bekannt geworden.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
    Registriert seit
    28.12.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.608

    AW: Lebender Köderfisch

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Die Satzung des Vereins ist in Bezug auf diese Fragestellung absolut irrelevant, Steini.

    Das Angeln mit einem lebenden Köderfisch ist bundesweit ein Straftatbestand. Ausnahmegenehmigungen können nur die Landesfischereibehörden erteilen. Mir ist so ein Fall bisher aber nicht bekannt geworden.
    Sorry, das Merkblatt ist von der Landesfischereibehörde.
    Trotzdem würde ich mich darauf nicht berufen und es nicht als Freibrief ansehen.
    Bundesweit gilt lediglich das Tierschutzgesetz als Staatsziel, dem haben auch Fischerbehörden zu folgen.

    Da steht es braucht einen vernünftigen Grund wenn Wirbeltieren Schmerzen zu gefügt werden.

    Ob ein Angler das begründen kann, befinden Richter und weder Du noch Ich.
    Man muss nicht immer vorauseilend gleich ein Verboten sehen, nur weil man selbst meint, keine Begründung zu finden.
    Gruß Steini

  7. #7
    Themenstarter

    Registriert seit
    29.03.2016
    Ort
    Melle
    Beiträge
    5

    AW: Lebender Köderfisch

    Vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen. Ich finde, dass es keinen Grund gibt, mit lebendem
    Köderfisch zu angeln. Wenn es der einzige Weg zur Nahrungsbeschaffung wäre, dann wohl ja.
    Isses aber nicht....

    Schönen Gruß aus Melle Jörg

  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
    Registriert seit
    28.12.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.608

    AW: Lebender Köderfisch

    Ich konstruiere mal einen Fall.. ob nun sinnvoll oder nicht, es reizte mich einfach, das Alles mal völlig anders zu betrachten.
    Ich denke so etwas, würde so etwas so oder so gar nicht verhandelt, sondern schon im Vorfeld eingestellt werden.
    Thomas, würde dann auch nie von so einem Fall erfahren.



    Ein Mann ende 50 sitzt dort am Wasser und angelt mit einem lebenden Köderfisch, ein zweiter Giebel befindet sich im belüfteten recht großem Eimer neben Ihm.
    Mit einer zweiten Rute fischt er gleichzeitig auf Aal.
    Der angelt da dicht neben seinem Auto, von einer Betonplatte die über die Steinschüttung eines mit Steinen befestigten verkrauteten alten Kanals ragt.
    Es kommt zur Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Verfahren wird nicht eingestellt.
    Der Mann hat einen gültigen Angelschein und die Verwendung lebender Köderfische ist Ihm weder durch den Verein noch das Land verboten.
    Auch das Mitbringen von Köderfischen ans Gewässer, ist nicht durch Verein oder Land verboten.

    Vor Gericht versucht Er nun seine Entscheidung zu begründen.

    Wegen eines Unfalles, seit dem er kaum noch laufen kann, ist Er Frührentner und bezieht den Sozialhilfesatz.
    In seiner Freizeit geht er viel Angeln, weil er gerne Fisch esse und eben nicht viel Geld habe.
    So würde Er die Zeit sinnvoll nutzen und sich über jeden tollen Fang doppelt freuen.
    Leider gebe es aber für Behinderte nur wenige Stellen ans Wasser zu kommen, aber diese Betonplatte wäre schon O.K, wobei Er dort sonst wegen der für Ihn unbegehbaren Steinschüttung ja gar nicht ans Wasser kommen würde.

    Der Richter will nun aber langsam hören warum er denn nun mit lebenden Fischen angelte.

    Er antwortet, weil man dort in der Steinpackung unglaublich viele teure Twister abreißen wurde und auch sonst die Wasserpflanzen Probleme machen.
    Außerdem seien brauchbare Kunstköder ungleich teurer und Er hätte ja nicht so viel Geld.

    Der Richter, fragt nun warum er nicht mit toten Fischen angeln würde, anstatt der Lebenden.
    Andere Angler würden die ja auch einfrieren und das solche Fische ja auch fangen wäre doch wohl klar.

    Er antwortet, ich angel mit denn ja oft viele Tage, wobei ich möglichst keine Fische unnötig töten möchte.
    Ich hake die Giebel immer nur ganz vorsichtig am Rücken ein und werfe sie ja nicht einmal, weil ich ja nur mit der Stellrute dicht an der Betonplatte angel, wo ich auch etwas anfüttere. Da ist halt ein Bereich wo keine Wasserpflanzen wachsen.
    Manch mal Angel ich mit nur einem Giebel dann eine ganze Woche.
    Ja, das tote Fische fangen würde Er wissen, aber er empfände es als Verstoß gegen den Tierschutz, mehr Tiere zu töten als nötig.
    Viele Angler würden ja, mit 10 oder mehr toten Fischen kommen, um sie dann am Ende des Tages, alle wegzuwerfen weil nichts gebissen hat.
    Denn frisch sollten sie ja schon sein...

    Der Richter fragt nun wegen des 2.Giebels im Eimer.

    Der Angler versucht auch das zu begründen.
    Dort an der Stelle sei es sehr schwer Köderfische zu fangen, wobei diese Arten dann viel empfindlicher wären und Er sie eben nicht tagelang nutzen könne.
    Diese Giebel würden aus seinem Gartenteich stammen, eins der wenigen Gewässer wo er den überhaupt hinkommen würde.
    Falls Er mal einen beim Angeln oder durch einen Biss verlieren würde nehme Er immer einen Zweiten als Ersatz mit.
    Auch wenn Giebel unglaublich zäh seien, würde er aber immer seinen großen dunklen Eimer noch mit einer Akkupumpe belüften.
    Auch wenn das vielleicht unnötig sei, würde er das so besser finden.

    Nun soll der Richter ein Urteil fällen...

    Was muss dabei alles Beachtet werden?

    Das Tierschutzgesetz sagt:
    § 1
    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben
    und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder
    Schäden zufügen
    .

    Angeln um seinen Fang zu essen ist ein anerkannter Grund, Fische zu fangen auch wenn beim Fang auch Leid oder Schäden entstehen.
    Dieser Angler hat die Berechtigung auch Raubfische zu fangen, ist aber auf Grund seiner Behinderung dabei stark eingeschränkt.
    Jetzt könnte man ja denken das er dann eben nicht auf Raubfisch oder überhaupt Angeln sollte.
    Wobei das dann wieder eine Ungleichbehandlung durch die Behinderung wäre, was mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren ist.
    Er hat sich weiter durchaus bemüht alles richtig zu machen, wobei er ein Leiden von Einzeltieren in Kauf nahm, um das Töten vieler Fische zu verhindern.
    Auch ein unnötiges Töten von Fischen ist aber ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    Dieser wäre ganz klar ein Sonderfall, wobei ich nicht denke das alle Richter da dann zu gleichen Urteilen kommen werden.
    Warum ich das aber hier so Praxisfern schrieb, Ist um klar zu machen das es durchaus Gründe geben kann die vereinzelt auftreten.
    Ich könnte an so einem Tun nichts Falsches finden, im Gegenteil, für mich hätte er sich absolut vorbildlich verhalten..
    Jedes Hegefischen, bevorraten mit toten Köfis, und vieles mehr, könnte kritischer gesehen werden.
    Auch ein schneller Tod ist endgültig, ein sinnloses Töten immer verwerflich.

    Im Strafrecht gilt die Reinfolge Mord, Todschlag und dann Körperverletzung, bei Fischen nehmen wir es oft anders herum wahr.
    Dort erscheint ein schnelles oft sinnloses Töten vielen Betrachtern harmloser, als so etwas wie Körperverletzung.
    Im konstruierten Fall, könnte das Leid eines Einzelfisches den Tot von 10 - 50 Fischen verhindert haben.
    Wobei wir ja nicht nur von Tieren reden, sondern von Wildtieren, es also auch zu einer Sache von Raubbau an der Natur wird.

    Mit ausdrücklichen Verboten, ist man halt immer schnell, wobei sie Einzelfälle oft nicht berücksichtigen..
    Ich finde es also völlig ausreichend, wenn das Tierschutzgesetz eine Begründung verlangt.
    So etwas dann extra noch in Fischereigesetzten zu verbieten, ist eher eine Arbeitserleichterung oder eine Klarstellung, wobei es dann den Nachteil hat das es zu unflexibel wird.
    Nun wird es auch wieder anfechtbar, oder man beginnt nachsichtig aus Vernunft ,Dinge zu übersehen, die eigentlich Verboten sind.
    So wird das Recht nicht glaubhafter, nur immer schräger.

    § 17 des Tierschutzes stellt im Übrigen auch das sinnlose Toten von Fischen, wie auch den Groben Umgang mit Fischen gleich.
    Auch das vergessen Viele.
    ------------------------------------------ENDE-----------------------------------------------------------------------ENDE-------------------
    Nun folgt noch etwas wildes Zeug,

    Wer also Fische tötet, um eine Angelberechtigung vorzutäuschen, oder Fische ohne Sinn tötet, verstößt voll gegen das Tierschutzgesetz.§ 17
    (Mattes hat mal geschrieben das ein Staatsanwalt gegen das Merkblatt Fälle öffnen könnte, nun ich denke, hier könnte ich eine Ganze Menge Fälle auflisten wo sich momentan alle für unangreifbar hallten)
    (Das wird nun teilweise gar vorgeschrieben,, da zwingt man ja fast Angler, gegen höheres Recht zu verstoßen)
    Wer Angelt um Fische zu fangen, die Er gar nicht verwerten will, mag gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, handelt aber immer noch ungleich harmloser.
    Nehmen wir mal den bösen C&Rler.
    §17 ist es erst wenn:
    einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.
    Ein einfaches Fangen und schnelles schonendes Schwimmenlassen betrifft es wohl weniger.

    Eigentlich darf man nur keine Fische angeln die man nicht verwerten will oder darf, jeglicher Beifang ist zu vermeiden oder schonend frei zu lassen.
    Wer berechtigte Gründe hat, warum er einen gefangenen Zielfisch nicht entnehmen möchte, dem muss auch das möglich sein.
    Wer einem Hechtangler z.B verbieten möchte den 1.Großhecht dann doch zu schonen weil der Angler sich auf Erbanlagen, Naturschutz und Nachwuchs beruft, sollte das schon hinnehmen.
    So lange das eine oder andere nur behauptet wird ist es ein Patt, wobei keiner gezwungen werden sollte gegen sei Gewissen zu handeln.
    Ihm nur zu unterstellen das wäre eine Ausrede reicht nicht.


    Ich bekomme immer das kalte Grausen, wenn Ich vernehme das man Fische nicht zurücksetzen dürfe.
    Man darf keine Fische unnötig töten, weil es Tierschutzrecht und Naturschutz betrifft und jeder Mensch mit nur einem bisschen Achtung vor der Natur und einer Kreatur handelt auch entsprechend.
    Das Schlimme dabei sind Menschen die das mal eben einfach und klar regeln wollen, wobei dann die Achtung vor der Kreatur und der Natur unterbunden wird.
    Oft kommt es gar von Menschen die diese Achtung weniger haben und eher versuchen Gesetzen folge zu leisten.
    Aber es ist umgekehrt, die Gesetze wurden erlassen um das sicherzustellen was wir als Achtung vor der Kreatur und der Natur empfinden, nur kann man das nur schwer in Worte fassen und sinnvoll als Gesetze zusammenfassen.







    § 18
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche
    Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,

    § 17
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

    Das ganze Tierschutzgesetz.
    https://www.gesetze-im-internet.de/b...chg/gesamt.pdf
    Gruß Steini

  9. #9
    Themenstarter

    Registriert seit
    29.03.2016
    Ort
    Melle
    Beiträge
    5

    AW: Lebender Köderfisch

    Moin......viiiiel Text, viele Gedanken. Du hast ja Recht. Aber vorweg eines: ich dachte am Anfang,
    du kennst den vorwiegenden Rest unseres Vorstandes....Angler über 50, körperlich eingeschränkt,
    Angeln direkt neben dem Auto....ich schmeiss mich wech. Nein. Stimmt schon.
    Man sollte das nicht immer allgemein Betrachten. Auch Stipper angeln mit nicht nur mit verpuppten
    Maden, sondern mit Wurm, Made, Pinkies, wie auch immer. Da sagt auch keiner etwas, weil es normal
    ist, einen Wurm oder eine Bienenmade aufzuspiessen, um einen Fisch zu fangen. Darüber macht sich
    auch keiner Gedanken. Dein Fall ist schon besonders und dann auch so zu behandeln und zu beurteilen.
    In meinem Fall sah ich es notwendig, Ihn darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist. Es steht sogar in
    unserer Gewässerodrnung, die sich wohl kaum jemand durchliest. Wenn ich das akzeptiere, wohlwissend
    wegschaue und der gute Mann wird von öffentlicher Seite kontolliert, dann bin ich mit dran, weil ich ihn
    als Vorstandsmitglied hätte darauf hinweisen müssen. Selbst wenn ich zum Arbeitseinsatz "einlade", ist
    mein Begleiter das Naturschutzgesetz(!), weil es tatsächlich Honks gibt, die bei der Stadt andrufen und
    sich beschweren: Die wollen Rasen mähen, aber die Vögel werden dabei in Ihrer Ruhe gestört! In diesem
    Sinne....

    Allen schöne Pfingsten

    Gruß aus dem Hasetal Jörg

  10. #10

    Registriert seit
    05.03.2015
    Ort
    im Süden Hessens
    Beiträge
    61

    AW: Lebender Köderfisch

    Zitat Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
    Moin......Auch Stipper angeln mit nicht nur mit verpuppten
    Maden, sondern mit Wurm, Made, Pinkies, wie auch immer. Da sagt auch keiner etwas, weil es normal
    ist, einen Wurm oder eine Bienenmade aufzuspiessen, um einen Fisch zu fangen.
    Moin,

    ich wusste gar nicht, das die oben genannten Köder "Wirbeltiere" sind.

    Zu dem fiktiven Fall von oben:

    Wenn ich in Ausübung meiner Kontrolltätigkeit davon Kenntnis erlange, das mit einem lebenden Köderfisch gefischt wird, wird dies von mir zur Anzeige gebracht.

    § 17 TierSchG:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

    Die örtlichen Umstände spielen dabei keine Rolle. Und die habe ich auch nicht zu bewerten.

    Ich habe für so was kein Verständnis !

    T.F.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •