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Thema: Lebender Köderfisch

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  1. #1

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    Lebender Köderfisch

    Hallo. Ich habe letzten Freitag einen Angler freundlich(!) darauf hingewiesen, dass das Angeln mit lebenden
    Köderfisch lt. Gesetz untersagt ist. Er kam dann auch mit Untiefen und Verkrautung, ich habe meine Meinung
    aber vertreten und gesagt, dass das bei uns im Verein untersagt ist. Er war auch einsichtig, also von daher
    alles gut. So. Jetzt hat unsere oberster FA davon Wind bekommen und gesagt, das wäre alles so richtig gewesen,
    wie ich mich Verhalten hätte. Er hat es bei einem Vereinsangeln erzählt, und dann ging es rund. Wo es denn wohl so
    etwas gäbe, was dagegen zu sagen. Wenn sich jetzt die Angeler schon gegenseitig anschei... würden, wäre es wohl
    weit gekommen. Ich haben ihn nicht angeschwärzt. Jetzt muss ich dazu sagen, dass wir den See nicht mehr lange
    haben. Trotzdem muss man nicht mit allen Mitteln versuchen, die Fische da rauszubekommen, oder? Und ich habe auf der
    letzten JHV noch drauf hingewiesen, Fangbegrenzung keine, aber Einhaltung der Mindesmaße und Schonzeiten, was
    vielen dann auch wohl noch nicht so ganz klar war.
    Ich hätte gerne Eure Meinung dazu gehört! Habe ich überreagiert oder doch eher richtig gehandelt?

    Gruß aus Melle Jörg

  2. #2
    Avatar von Günter
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    378

    AW: Lebender Köderfisch

    Du hast richtig reagiert !

    Bei uns im Verein würde er sofort aus dem Verein entfernt !
    Nebenbei ist es bei uns in Bayern eine Straftat gegen das Tierschutz Gesetz.
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Lebender Köderfisch

    Nabend Jörg,
    Du hast nicht überreagiert, sondern sehr human und umsichtig.
    Anstatt die Papiere einzuziehen, hast Du den Weg der Aufklärung gesucht.
    Wir haben in einem früheren Forum das Thema des lebenden Köderfisch schon ausgiebig behandelt und einen Teil hier eingefügt.
    Schau Dir mal diesen Link an: Der lebende Köderfisch ist tot!
    Ich persönlich halte die Aufklärung für den besseren Weg, oftmals erreicht man damit sogar eine positive Kettenreaktion die sich auf andere Angler überträgt.
    Der Entzug der Angelberechtigung sollte erst der letzte Schritt sein, wir haben dafür extra einen Disziplinarausschuss,
    der sich "neutral" mit der Angelegenheit auseinandersetzen kann. Auf diese Art und Weise kann dem jeweiligen FA auch keine Befangenheit vorgeworfen werden.
    Zitat Zitat von Jörg
    Wenn sich jetzt die Angeler schon gegenseitig anschei... würden, wäre es wohl
    weit gekommen.
    Wer sowas behauptet ignoriert lediglich die geltende Gewässerordnung, LFischVO und Vereinssatzung, hier sollte im Gegenzug hinterfragt werden, ob diese Mitglieder im richtigen Verein sind.

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Lebender Köderfisch

    Hallo Jörg

    Ich habe eben geschaut ob Melle NRW oder Niedersachsen ist, na ja Niedersachsen aber direkt an der Grenze.

    Auch wenn hier im Forum gesagt wird der Lebende Köderfisch ist tot, will ich mal antworten, tot ist der noch lange nicht.
    Selbst da wo er ausdrücklich im Fischereigesetz verboten ist, wird er regional noch oft verwendet.
    Scheint in Deutschland halt viele Verbote zu geben, die erst bei Anzeige durchgesetzt werden.
    Halten im Halteverbot, Alkohol am Steuer, Steuern sparen, Drogen, Bestechung und vieles mehr.
    Ausnahmen sind eher Zugeständnisse, das eine Bierchen reicht durchaus im Schadensfall.
    So wie auch der Lieferverkehr oft gar nicht mehr möglich wäre, wenn Halteverbote auch durchgesetzt würden.
    Würde man das alles knallhart durchziehen.....

    So weit ich informiert bin gibt es ein solch Ausdrückliches Verbot im Niedersächsischen Fischereigesetz bislang nicht.
    Dann bliebe es beim Bundes Tierschutzgesetz, was aussagt das es einen Vernünftigen Grund braucht, so zu angeln.
    Was Er Dier da erzählte klingt für mich ähnlich wie der Text aus einem alten Merkblatt, was denn Gründe sein könnten.
    http://www.gw-forum.de/showthread.ph...ll=1#post15497
    Oder Vollständig:http://www.nwaev.de/06normen/nds/leb...oederfisch.pdf
    Was nun wirkliche Begründungen sind, werden im Fall der Fälle, aber wohl Gerichte klären müssen.


    Aber all das nur zur Einführung, wenn es in Eurer Satzung als Verbot steht, ist es auch ausdrücklich verboten.
    (Achtung, wir verbieten halt vieles, ohne es dann auch immer durchzusetzen)
    Trotzdem hast Du aus meiner Sicht dann alles richtig gemacht, wenn der Verein Dier vorher keine andere Anweisung gab.

    Wenn es aber nicht in der Satzung ausdrücklich verboten ist, dann sollte er Dich auch versuchen zu überzeugen.
    Puh,.. ich bin kein Anwalt.
    Ich denke selbst bei guter Begründung ist ein Ausgang vor Gericht immer unsicher.
    Aber schon eine berechtigte Begründung zu finden, wird sehr schwer sein, wobei diese dann ja auch noch das Gericht überzeugen muss.

    Du siehst, auch die Mitglieder im Forum sehen es grundverschieden, so leicht ist es eben nicht Jemanden zu überzeugen, der da Anders denkt.


    Sollte es aber um NRW gehen, dort ist es wohl ohne Ausnahme unzulässig.
    Gruß Steini

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Lebender Köderfisch

    Die Satzung des Vereins ist in Bezug auf diese Fragestellung absolut irrelevant, Steini.

    Das Angeln mit einem lebenden Köderfisch ist bundesweit ein Straftatbestand. Ausnahmegenehmigungen können nur die Landesfischereibehörden erteilen. Mir ist so ein Fall bisher aber nicht bekannt geworden.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Lebender Köderfisch

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Die Satzung des Vereins ist in Bezug auf diese Fragestellung absolut irrelevant, Steini.

    Das Angeln mit einem lebenden Köderfisch ist bundesweit ein Straftatbestand. Ausnahmegenehmigungen können nur die Landesfischereibehörden erteilen. Mir ist so ein Fall bisher aber nicht bekannt geworden.
    Sorry, das Merkblatt ist von der Landesfischereibehörde.
    Trotzdem würde ich mich darauf nicht berufen und es nicht als Freibrief ansehen.
    Bundesweit gilt lediglich das Tierschutzgesetz als Staatsziel, dem haben auch Fischerbehörden zu folgen.

    Da steht es braucht einen vernünftigen Grund wenn Wirbeltieren Schmerzen zu gefügt werden.

    Ob ein Angler das begründen kann, befinden Richter und weder Du noch Ich.
    Man muss nicht immer vorauseilend gleich ein Verboten sehen, nur weil man selbst meint, keine Begründung zu finden.
    Gruß Steini

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