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Thema: Ist der Einsatz eines Gaff´s in Hessischen Binnengewässern erlaubt?

  1. #1

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    Ist der Einsatz eines Gaff´s in Hessischen Binnengewässern erlaubt?

    Hallo,

    folgende Frage stelle ich hier aus gegebenem Anlass mal in die Runde:

    Bei einer meiner Kontrollen an einem Hessischen Flüsschen ist mir ein Angler aufgefallen, der beim "Spinnern" ein Gaff mit sich führte. Leider konnte ich im Hess.Fischereigesetz nichts darüber in Erfahrung bringen ob das erlaubt ist oder nicht. In den Papieren steht nichts über ein Gaff.

    Ich bin der Meinung ein Gaff sollte nur eingesetzt werden dürfen wenn ein keschern bedingt durch die Größe des zu erwartenden Fisches nicht mehr möglich wäre.

    Wie seht ihr das und wo kann ich etwas darüber nachlesen?

    Für Erhellung wäre ich Dankbar

    Gruß
    TF
    Geändert von Elritzendriller (06.05.16 um 17:59 Uhr)

  2. #2

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    AW: Ist der Einsatz eines Gaff´s in Hessischen Binnengewässern erlaubt?

    Tierschutzgesetz:
    Tierschutzgesetz § 1
    Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



    Da ein Gaff den Fisch grundsätzlich verletzt und hier eine schonendere Art möglich wäre, ist in meinen Augen ein Verstoß nach §1 TierSchG gegeben.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Ist der Einsatz eines Gaff´s in Hessischen Binnengewässern erlaubt?

    Das hört sich für mich nicht plausibel an.

    Absichtlich spitzfindig ausgelegt wäre ja dann auch das Angeln mit Haken nicht statthaft.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  4. #4

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    AW: Ist der Einsatz eines Gaff´s in Hessischen Binnengewässern erlaubt?

    Für das Angeln mit Haken gibt es aber keine Schonendere Möglichkeit.

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