Tierschutzgesetz:
Da ein Gaff den Fisch grundsätzlich verletzt und hier eine schonendere Art möglich wäre, ist in meinen Augen ein Verstoß nach §1 TierSchG gegeben.Tierschutzgesetz § 1
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.