Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Entenfütterung mit einem Floß

  1. #1

    Registriert seit
    05.03.2015
    Ort
    im Süden Hessens
    Beiträge
    61

    Entenfütterung mit einem Floß

    Hallo Forengemeinde,

    ich habe kürzlich festgestellt, das entlang des Flüsschens an dem ich Kontrollberechtigt bin, mehrere ca. 1m² große schwimmende Floße am Ufer angebracht sind, die mit Weizenkörnern bestückt werden. Dies soll Augenscheinlich die Enten zu Jagdlichen Zwecken anlocken. Jetzt stellt sich mir die Frage ob das überhaupt zulässig ist.

    Kennt sich jemand im Hessischen Jagdgesetz aus und kann mir Auskunft darüber geben oder einen Link oder Quelle nennen wo ich das nachlesen kann? Ich bin selbst nicht fündig geworden.

    Gruß
    T.F.

  2. #2
    Avatar von Günter
    Registriert seit
    09.11.2012
    Ort
    Aischgrund - Mittelfranken
    Beiträge
    378

    AW: Entenfütterung mit einem Floß

    In Bayern ist das erlaubt!
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
    Registriert seit
    21.10.2010
    Ort
    tiefster linker Niederrhein
    Beiträge
    2.397

    AW: Entenfütterung mit einem Floß

    Hi Elritzendriller,

    frag doch einfach mal bei der Unteren Jagdbehörde nach.

    Als ich einmal einen Steg bauen wollte und Rückfragen hatte, hat sich das Bauamt komplett rausgezogen und auf die Wasserfläche verwiesen. Keine Zuständigkeit. Soll heißen, dass durch die Gegebenheit Wasser ein Sonderfall bestehen kann. So könnte die UJB an die UFB verweisen.

    Ob die Kirrung nun am Ufer oder auf der Wasseroberfläche statt findet, macht aus meiner Sicht eigentlich kaum einen Unterschied.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •